Schuldrecht und Anfechtung?
Hallo, wir haben vor Anfang der Corona Ferien ein neues Thema in der Schule angefangen. Schuldrecht und Anfechtung. Wir haben uns aber nicht groß damit auseinander setzten können. Über die Ferien haben wir jetzt Aufgaben dazu bekommen, einige waren nicht schwer zu lösen. Jedoch ist der Großteil absolut unverständlich für mich. Es wäre toll wenn mir jemand mit ein paar dieser Aufgaben weiterhelfen könnte. Danke schonmal im Vorraus.
Ein Bild mit den Aufgaben werde ich auch posten.
Aus diesen Aussagen kann man wählen (bei Aufgabe 5)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Schau dir die grundsätzlichen Möglichkeiten an in welchen Situationen man anfechten kann (Anfechtungsgründe). Und dann vergleichst du das mit den beschriebenen Situationen auf deinem Aufgabenblatt. Ich würde mir den ausgewählten Anfechtungsgrund auch daneben schreiben, dann weiß man später noch, was man sich dabei gedacht hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aufgabe 5 erschließt sich mir nicht. Ich kann keine Aussage zuordnen.
Aufgabe 4
Das Verschreiben im 1. Fall ist ein Erklärungsirrtum nach §119 BGB
Im 2. Fall ist es ein Inhaltsirrtum nach §119 BGB, da der Erklärende etwas anderes als den Tatsächlichen Inhalt mit der Erklärung verbindet.
Im 3. Fall wäre ich wahrscheinlich beim Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften nach §119 BGB, dann wäre die Anfechtung zulässig. Es könnte aber auch ein unbeachtlicher Motivirrtum sein.
Bei Fall 4 ist es eine arglistige Täuschung nach§ 123 BGB
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)