Schuhe aus den USA online bestellen

3 Antworten

Hallo,

soweit ich weiss, gilt als Zollwert der Produktwert incl.Versandkosten. Nachlesen kannst Du das aber hier:

www.zoll.de

Dort steht u.A. auch beschrieben, ob neben dem reinen Zollbetrag da zusätzlich auch noch die Einfuhr-Umsatzsteuer draufkommt.

mfg

Parhalia

Heidi94 
Fragesteller
 28.08.2013, 14:16

Danke danke danke, hab hier 2 fragen gestellt und bis jetzt keine nette oder hilfreiche antwort bekommen ! du bist die erste dankeschön :)

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Für Waren, die per Post/Paketdienst oder Luftfracht aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)
  • ab 150 EUR ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Ausschlaggebend ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Wenn der Verkäufer die Rechnung am Paket anbringt, übernimmt i.d.R. der Paketdienst die Zollabfertigung für Dich und kassiert die Gebühren an der Haustüre.

Andernfalls bekommst Du einen Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin, um die Abgaben bezahlen. Dann kannst Du das Paket gleich mitnehmen.

Was die fälligen Abgaben für reguläre Ware anbetrifft siehe Antwort von meini77.

Aber hast Du den US-Shop auf Seriösität überprüft? Ist es ein authorisierter Nikefachhändler? Nicht hinter allem, was auf der .com Domain registriert ist, steckt ein Anbieter aus den USA. Gerade bei Nike's gibt es eine unüberschaubare Anzahl an Fakeshops deren Betreiber in der Regel Markenpiraten aus Fernost sind. Und deren Spezialität sind gerade limitierte Serien bzw. Modelle, die im Fachhandel nicht mehr verfügbar sind. Gefragte Modelle sind auch in den USA in der Regel im Handumdrehen ausverkauft.

Bei Markenfälschungen sieht die Handhabe beim deutschen Zoll, dann etwas anders aus. Da droht die Beschlagnahme und Ärger mit den Rechtsvertretern des Rechteinhabers.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)