Schüler/in bei sich wohnen lassen?

3 Antworten

Wenn dieser Lehrer dabei nicht irgendwelche "Absichten" hat, dann finde ich das ein wunderbares und sehr menschliches Verhalten!

Beide Personen sind volljährig.

ja, wenn sie volljährig ist, sie selbst das so will, geht es schon. ist sie denn noch weiter seine schülerin? dann hat das so einen bei,- oder nebengeschmack wie missbrauch von abhängigen und schutzbefohlenen. besser würde sie umziehen in eine eigene wohnung oder möbliertes zimmer und sich selbst bafög oder sozialhilfe für sich selbst beantragen.

Ja mai... lass ihm halt auch seinen Spass.