Schriftliche Prüfung als Anlagen und Maschienenführer bestanden oder nicht?

3 Antworten

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  1. im praktischen Prüfungsteil und
  2. im schriftlichen Prüfungsteil

jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Quelle: https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/berufliche-bildung/Ausbildungspruefungen/Pruefungen_A_Z/Maschinen_und_Anlagenfuehrer_in/552704#titleInText5

Du berechnest dein gesamtergebnis wie folgt:

(50×37)+(67×30)+(90×20)= 5660 / 100 % = 56,60%

Laut meiner Berechnung müsstest du bestanden haben, da das Ergebnis über 50 % ist und somit der Note 4 entspricht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
ugur05 
Fragesteller
 10.01.2019, 02:59

Ich hab jetzt die Bestätigung bekommen.

Genau so ist es.

Danke

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Keine Ahnung ob man mit einem mangelhaft in dem wichtigsten Fach besteht... ich kenne das so, das alle Fächer mindestens ausreichend sein müssen...

wie das aber bei euch gehandhabt wird, können Dir deine Lehrer ubd Ausbilder sagen