Schriftliche Aussage bei der Polizei - formulieren?
Hallo.Ich muss eine Schriftliche Aussage bei der Polizei machen. Ich habe mir ein Computer Spiel im Laden gekauft,dass Spiel war ab 18 doch der verkäufer hat es mir einfach so gegeben. Später habe ich das Spiel meinen Freund geschenkt,doch jetzt hat die Mutter mich angezeigt usw.
Ich muss jetzt eine Schriftliche Aussage bei der Polizei machen,dass der Verkäufer mir das Spiel verkauft hat,und ich unter 18 bin.
WIe formuliere ich so ein Text ???
7 Antworten
Also erstmal: Das ist ja eine riesen Sauerei von der Mutter. So wie ich die Rechtslage einschätze, ist das eine absolute Bagatelle. Daher: Schreib einfach wie es wirklich war, ohne Beschönigungen. Da Du minderjährig bist, wir niemand eine Doktorarbeit von Dir erwarten. Du kannst es als eine Art rational - sachlichen Tagebucheintrag sehen, mit Konzentration darauf, dass der Verkäufer Dir das Spiel verkauft hat, obwohl Du keine 18 bist. Da sehe ich nämlich das eigentliche Problem, vorallem, da Du das Spiel Deinem Freund nicht verkauft, sondern geschenkt hast.
Liebe Polizei, ich wollte meinem Freund dabei helfen sich als Amokläufer fortzubilden. Leider hat seine Mutter das unterbunden. Die Kassiererin an der Kasse fand die Vorstellung dass ein 12-jähriger Amok läuft auch sehr amüsant, so hat sie mir dieses Spiel verkauft.
Ich habe .... geboren am .... habe am .... in dem Geschäft ... um ca. .... Uhr nachfolgendes Spiel .... gekauft.
Der Verkäufer hat mich nicht nach meinem Alter gefragt.
oder
Der Verkäufer hat mich nach meinem Alter gefragt und ich habe gesagt das ich .... Alt bin.
Das ist alles mehr brauchst Du dazu nicht sagen.
geh zur polizei, da kannst du nem beamten deine story erzählen und er schreibt sie dann für dich in beamten- und hochdeutsch
Normal muss Du für die Polizei ohne Deine nichts machem, zumal Du unter 18 bist. Ich würde in Begleitung eines meiner Elternteile zur Polizei gehen und die machen lassen was Die für notwendig erachten. Die dort sollen sich den Text selbst zusammen formulieren. Gehst Du nicht hin machst auch sonst nichts, könnte Dir Ermittlungsbehinderung vorgehalten werden, sonst zunächsst nicht mehr. Aber solltest Du sonst irgendwie auffallen hast Du min. einen unangenehmen Minuspunkt voraus.
Gehst Du nicht hin machst auch sonst nichts, könnte Dir Ermittlungsbehinderung vorgehalten werden
Die können soviel vohalten wie sie Lust haben...
Alles Uninteressant !!! Und Nachteile dürfen dadurch lt. Grundgesetz nicht entstehen !!!
Man ist zu keiner Aussage bei der Polizei verpflichtet