Schrebergarten mieten?

3 Antworten

Mieten - ganz einfach: über die entsprechende Kleingarten-Kolonie. Eine Hütte dürfte in den meisten Fällen schon da sein - da kann man auch mal fragen ob es gestattet ist, die zu verändern.

Zum Wohnen wird das aber zu wenig sein, weil die Kolonie ja an der Gärtnerei interessiert ist und nicht daran, dort Wohnraum zu schaffen. Das sind meist eher nur Unterstell- und Geräteschuppen. Also mit "... leben ..." wird das nichts. Das darf man sich nicht so vorstellen wie Peter Lustig (Löwenzahn) in seinem Wohnmobil.

Der Schrebergarten allgemein unterliegt in seiner Bewirschaftung dem Bundeskleingartengesetz, da ist das Wohnen nicht gestattet.

Die Parzelle wird in der Regel nicht gemietet sondern gepachtet. Der Pächter muss voll geschäftsfähig sein.

"Schreber" Garten > Kleingarten zur Erholung und Selbstversorgung, benannt nach Dr.Schreber, Leipzig. Dr. Schreber war zwar nicht der Erfinder aber ein Förderer der Kleingärtenbewegung

Mieten kannst Du den über einen Schrebergarten-Verein, - aber dort zu leben ist meistens nicht gestattet.