Schranken sind zu obwohl kein Ticket gezogen werden musste. Sind entstandene Kosten zurück zu verlangen?
Beim einfahren in ein öffentliches Parkhaus waren die Schranken geöffnet. Natürlich habe ich kein Ticket gezogen. Ca. 3h später wollte ich wieder raus fahren. Die Schranken waren geschlossen und ich musste 10€ für ein verlorenes Parkticket zahlen, welches ich nie besessen habe. Andere Parkende haben mir berichtet dass sie bei Einfahrt wie gewohnt ein Ticket vor verschlossener Schranke gezogen haben.
Gibt es ähnliche Fälle? Kann man bei der Firma/dem Hersteller der Schranken den gezahlten Betrag zurückfordern?
3 Antworten
Nur weil die Schranken offen waren heißt das ja nicht, dass du dort einfach kostenlos parken kannst. Du hättest halt trotzdem ein Parkticket ziehen müssen.
Kann man bei der Firma/dem Hersteller der Schranken den gezahlten Betrag zurückfordern?
Du hast wirklich einen sonnigen Humor.
"Natürlich habe ich kein Ticket gezogen" - Nur, weil die Schranken offen sind, heißt das nicht, dass das Parken umsonst ist.
"ich musste 10€ für ein verlorenes Parkticket zahlen, welches ich nie besessen habe" - Wenn du kein Ticket besessen hast, hättest du da auch nicht parken dürfen.
"Kann man bei der Firma/dem Hersteller der Schranken den gezahlten Betrag zurückfordern?" - Fordern kann man vieles, aber warum sollte man es dir zurückzahlen?