Schlechtes Hotel erwischt Können wir einfach abhauen?
Wir sind eben in der Unterkunft angekommen die so gar nicht meinen Vorstellungen entspricht. Es handelt sich hierbei um ein Chaclet. Es ist saukalt, die Heizung ist viel zu klein, es gibt weder Toilettenpapier noch Handtücher. Man fühlt sich extrem unwohl hier. Am liebsten würde ich hier sofort abhauen.
Folgendes wäre noch zu beachten. Gebucht haben wir im Internet. Der Betrag wurde bereits abgebucht. Die Unterkunft möchte jedoch nur Bargeld haben und meinte jemand würde im laufe des Tages kommen um das Geld abzuholen.
Würde dann heißen, wenn wir jetzt abhauen würden, käme das Geld ohnehin zurück auf die Kreditkarte?
Eine andere Möglichkeit wäre das wir Bescheid geben das wir Heut Abend oder Morgen auschecken. Doch ob man einfach von 5 Tage auf 1 verkürzen kann weiß ich nicht. Wir sind 8 Stunden gefahren über die Nacht und erst vor einer Stunde angekommen.
Folgendes hat sich aus der Situation von heute morgen ergeben. Der Betrag wird nicht erstattet wenn wir heute gehen würden. Somit müssen wir dort bleiben. Ich fühle mich nicht wohl in dieser Unterkunft. Wenn ich also woanders gehe, ist das Geld futsch und die Urlaubskasse mehr als halbiert. Was also tun?
13 Antworten
Wenn die Unterkunft nicht vorgeheizt ist, kann das schon eine Weile dauern bis sie warm wird, mal den Vermieter ansprechen. Klopapier und Handtücher gibt es nicht immer in jeder Unterkunft, ausser es stand in der Beschreibung, dann fragt danach. Wenn es nicht erwähnt war muss man es selbst mitbringen. Wenn ihr einfach abhaut bekommt ihr euer Geld nicht sofort wieder, vielleicht auch gar nicht. Der Vermieter muss die Chance haben evtl. Mängel zu beseitigen. Vielleicht gibt es eine andere Unterkunft, die er euch anbieten kann. Wenn das Chalet nicht aufheizt, ist das schon ein Mangel, aber das muss reklamiert werden und wenn der Vermieter sich weigert, wird es nicht einfach sein Geld zu bekommen.
Warum sprecht ihr diese negativen Umstände nicht einfach an? Wer Geld will, muss auch Leistungen erbringen.
Es gibt Leistungen, die im Zusammenhang mit Vermietung selbstverständlich erbracht werden müssen. Dazu gehört auch Heizung auf Zimmertemperatur und Toilettenpapier.
Man muss aber dem Vermieter Bescheid geben, dass das nicht da ist, funktioniert etc. Und sollte das tunlichst nachher auch beweisen können.
Deshalb ist das erste, was man tut, nachweisbar so eine Mängelrüge zu formulieren. Dazu würde sich eine Email mit Empfangsbestätigung anbieten oder noch besser ein Fax. Ansonsten mit dem Vermieter sprechen und einen unabhängigen Zeugen dabei haben (also besser nicht jemand, der auch die Hütte mitmietet).
In der Rüge müssen alle Mängel benannt werden und verlangt werden, dass der Vermieter abhilft und dazu eine Frist gesetzt werden. Also z.B. 12 Stunden.
Erfüllt er die berechtigten Forderungen nicht, könnt ihr wahlweise ausziehen, ein anderes Hotel in der Nähe aufsuchen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Oder ihr schafft selbst Abhilfe, in dem ihr Papier und Elektroheizkörper kauft uä. etc. Die Kosten könnt ihr von der Rechnung des Vermieters an Euch abziehen. Sind sie höher als seine Rechnung an Euch, habt ihr am Ende eben eine an ihn.
Der Betrag wurde bereits abgebucht. Die Unterkunft möchte jedoch nur Bargeld haben
Das widerspricht sich
so ist das wenn man auf jedes Angebot im Internet reinfällt, aber Geiz ist eben Geil.
wohl seltener, weil die Reisebüros ihre Hotels kennen und dann hast du Reklamationsrecht. Bei den windigen Internet Heinis wohl kaum
man hat überall Reklamationsrechte als Kunde, notfalls über Anwälte
und im Fernsehen kamen schon genug Berichte über unmögliche Zustände in Hotels oder ringsherum
die Fragestellerin ist wohl gerade im Urlaubsort, da helfen ihr deine Weisheiten nicht.
doch, tun sie
sofort reklamieren und Nachbesserung verlangen, ansonsten Reisepreisminderung
sowas ist auch schon genug bei Buchungen im Reisebüro vorgekommen