Schlechtes Hotel erwischt Können wir einfach abhauen?


29.04.2022, 17:34

Folgendes hat sich aus der Situation von heute morgen ergeben. Der Betrag wird nicht erstattet wenn wir heute gehen würden. Somit müssen wir dort bleiben. Ich fühle mich nicht wohl in dieser Unterkunft. Wenn ich also woanders gehe, ist das Geld futsch und die Urlaubskasse mehr als halbiert. Was also tun?

13 Antworten

Wenn die Unterkunft nicht vorgeheizt ist, kann das schon eine Weile dauern bis sie warm wird, mal den Vermieter ansprechen. Klopapier und Handtücher gibt es nicht immer in jeder Unterkunft, ausser es stand in der Beschreibung, dann fragt danach. Wenn es nicht erwähnt war muss man es selbst mitbringen. Wenn ihr einfach abhaut bekommt ihr euer Geld nicht sofort wieder, vielleicht auch gar nicht. Der Vermieter muss die Chance haben evtl. Mängel zu beseitigen. Vielleicht gibt es eine andere Unterkunft, die er euch anbieten kann. Wenn das Chalet nicht aufheizt, ist das schon ein Mangel, aber das muss reklamiert werden und wenn der Vermieter sich weigert, wird es nicht einfach sein Geld zu bekommen.

Warum sprecht ihr diese negativen Umstände nicht einfach an? Wer Geld will, muss auch Leistungen erbringen.

Es gibt Leistungen, die im Zusammenhang mit Vermietung selbstverständlich erbracht werden müssen. Dazu gehört auch Heizung auf Zimmertemperatur und Toilettenpapier.

Man muss aber dem Vermieter Bescheid geben, dass das nicht da ist, funktioniert etc. Und sollte das tunlichst nachher auch beweisen können.

Deshalb ist das erste, was man tut, nachweisbar so eine Mängelrüge zu formulieren. Dazu würde sich eine Email mit Empfangsbestätigung anbieten oder noch besser ein Fax. Ansonsten mit dem Vermieter sprechen und einen unabhängigen Zeugen dabei haben (also besser nicht jemand, der auch die Hütte mitmietet).

In der Rüge müssen alle Mängel benannt werden und verlangt werden, dass der Vermieter abhilft und dazu eine Frist gesetzt werden. Also z.B. 12 Stunden.

Erfüllt er die berechtigten Forderungen nicht, könnt ihr wahlweise ausziehen, ein anderes Hotel in der Nähe aufsuchen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Oder ihr schafft selbst Abhilfe, in dem ihr Papier und Elektroheizkörper kauft uä. etc. Die Kosten könnt ihr von der Rechnung des Vermieters an Euch abziehen. Sind sie höher als seine Rechnung an Euch, habt ihr am Ende eben eine an ihn.

Der Betrag wurde bereits abgebucht. Die Unterkunft möchte jedoch nur Bargeld haben

Das widerspricht sich

so ist das wenn man auf jedes Angebot im Internet reinfällt, aber Geiz ist eben Geil.

sowas ist auch schon genug bei Buchungen im Reisebüro vorgekommen

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@Nahimana66

wohl seltener, weil die Reisebüros ihre Hotels kennen und dann hast du Reklamationsrecht. Bei den windigen Internet Heinis wohl kaum

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@Powerbubi492

man hat überall Reklamationsrechte als Kunde, notfalls über Anwälte

und im Fernsehen kamen schon genug Berichte über unmögliche Zustände in Hotels oder ringsherum

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@Nahimana66

die Fragestellerin ist wohl gerade im Urlaubsort, da helfen ihr deine Weisheiten nicht.

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@Powerbubi492

doch, tun sie

sofort reklamieren und Nachbesserung verlangen, ansonsten Reisepreisminderung

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