Schenkungssteuer?

3 Antworten

Sofern die Immobilie den Wert des Freibetrags von 400.000 € übersteigt, dann ja.

Steuerbefreiungen für selbst bewohnte Immobilien greifen nur unter Eheleuten, § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG oder im Fall des Erbes (nicht jedoch bei Schenkung), § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Sehr geehrte Fragestellerin!

Wenn Sie von Ihrem Vater eine Immobilie zur Selbstnutzung geschenkt bekommen, liegt grundsätzlich ein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand vor. Jedoch können Sie von Ihrem Vater innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € schenkungssteuerfrei übertragen bekommen.

Eine Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung würde nur im Erbschaftsfall anzuwenden sein, sofern die Immobilie über höchstens 200 Quadratmeter Wohnfläche verfügt und Sie diese für mindestens 10 Jahre selber bewohnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für D gilt: alle Beträge über 400 000 Euro innerhalb von 10 Jahren sind zu versteuern. Egal ob du wohnst oder die Bude leer steht.