Scheidung und gemeinsames Haus?
Meine Scheidung läuft und wir haben gemeinsam ein Haus, das während der Ehe gekauft wurde. Beide sind ausgezogen, die Kinder schon lange aus dem Haus. Eigentlich wollten wir es verkaufen und dann kam diese blöden Heizungsgesetze und die Preise sind so gefallen, das ein wirtschaftlicher verkauf nicht möglich war.
Meine Noch-Frau und ich haben uns dann verständigt das zu renovieren und zu vermieten (vermutlich getrennt als 2 Wohnungen). Aber ich komme nicht voran, weil meine Noch-Frau sich um nichts kümmern will, ich alle Kosten tragen sollte und sie einer Kreditaufnahme für die Renovierung nicht zustimmt. Weiß jemand ob das im Rahmen der Scheidung auch vom Gericht geklärt werden kann? Gegenseitig auszahlen ist nicht möglich.
3 Antworten
Nein, nicht was mit dem Haus geschehen soll. Überleg es dir gut, ob es nicht doch sinnvoller ist, das Haus zu verkaufen. Mit dem Vorgehen deiner zukünftigen Ex wird es nicht besser werden.
Sicher wird sie dann gern die Miete für die eine Wohnung nehmen, aber wenn sie jetzt schon zickt, wegen der Renovierung, wird sie es bei jeder Reparatur machen.
Du kommst da nicht weiter.
Verkauft, dann eben mit ein bisschen Verlust. Und hättet ihr investiert, dann würde euch das "Heizungsgesetz" nicht auf die Füße fallen. Außerdem ist das sowieso Unsinn, denn es gibt schon aus Zeiten der Regierung unter Dr. Merkel das GEG und das greift auch beim Verkauf.
Das Haus hat eine sehr gute Holzvergaserheizung. Es ist kein Problem des Objektes sondern des Marktes und der gestiegenen Zinsen.
Du bist im Scheidungsverfahren und hast einen Anwalt - was hat der denn von deinem Plan gehalten mit der künftigen EX neue finanzielle Verpflichtungen einzugehen?
Kann es sein, dass du zu einer Entscheidung gekommen bist und deiner Frau einfach die Kraft gefehlt hat zu widersprechen?
Im Zuge der Scheidungsvereinbarung - kann dies meines Erachtens nicht geregelt werden.
Fällt eher unter Gesellschaftsrecht.
Dem Gedanken mit Vermietung in der Kombination - hätte ich ohnehin nicht zugestimmt. Dann lieber den Verlust hingenommen oder maximal mit Vertrag im Ist Zustand vermietet.
Bei mir hättest du vor Scheidungsvereinbarung in dem Haus baulich auch nichts verändert.
Vermutlich hätte ich das Problem dann an die gemeinsamen Kinder weiter gegeben. Vorweggenommene Erbfolge Mama und Papa werden sich nicht einig - macht damit war ihr wollt. Abbezahlt scheint es ja zu sein, wenn du einen neuen Kredit aufnehmen möchtest.
Ich sehe hier bereits die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft kommen.
wenn ich sie so los bekomme würde ich das Haus in der Versteigerung günstig kaufen. Das wäre durchaus eine Option für mich. Aber nicht zu ihrer Preisvorstellung
Wenn man sich nicht einigen kann, werden Anwälte einen Teil des Hauses bekommen, aufgrund ihrer hohen Honorare.