Schallübertragung?

3 Antworten

Generell gilt DIN 4109 I Schallschutzanforderungen im Blick - BAU-Index (bauindex-online.de) und ggfs. noch die VDI-RL 4100 VDI.

Wurden diese beiden Vorgaben eingehalten, ist eine Schallübertragung in der von Dir geschilderten Form eigentlich unmöglich, zumindest was Körperschall - also über die Bausubstanz - betrifft. Einen Einfluss auf die Hörbarkeit seines eigenen Fernsehers würde ich sogar ausschließen.

Baulich fallen mir als Schwachstelle höchstens Kanäle einer gemeinsamen Lüftungsanlage oder über die WC-/Badentlüftung ein.

Wie wäre es, dem Blockwart ganz freundlich eine GEMEINSAME Begehung seiner Wohnung vorzuschlagen, wenn bei Dir Alexa an ist und bei ihm der TV? Dazu noch gleich mit einer gängigen App (Lautstärke messen: Die 3 besten kostenlosen Dezibel-Apps für Android und iOS (deinhandy.de)) auf dem Handy eine Messung machen - von der Quelle bis zu seinem TV.

Annahme: Du bist Mieter. Wenn Deine Quelle im Rahmen ist und tatsächlich die DIN bei ihm im Wohnzimmer nicht eingehalten wurde, ist das dann eine Sache des Eigentümers und sicher nicht der Mieter.

Annahme: Du bist Eigentümer. Dann prüfe bitte Deine Baubeschreibung und poste ggfs. den Text nochmals hier.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art
fridi532 
Fragesteller
 26.11.2023, 17:42

Ich hatte schon überlegt, ob der Blockwart Kabel unter die Fußbodenleiste geklemmt hat. Dann ist der Fußboden mit der Wand verbunden und die beste Schallübertragung. Mit meinem Vormieter hatte er auch dieses Problem. Bei der nächsten Beschwerde.werde ich den Vermieter auffordern, einen Ortstermin zu veranlassen. Ein Lautstärkemessgerät habe ich. Habe gerade mar gemessen. Bei 60 % Lautstärke der Alexa habe ich mit Roger Witacker in der Spitze 70 dB

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oklein  26.11.2023, 17:53
@fridi532
  1. Da ein Geschoss dazwischen liegt, können solche baulichen Maßnahmen im 2. OG nicht relevant sein.
  2. Die Lautstärkemessung ist nicht bei DIR relevant sondern auch BEI IHM - meinen Vorschlag bitte genau lesen. 70dB wären definitiv zu laut. Die TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)) wird da gerne herangezogen und diese schreibt tagsüber Geräuschimmissionen in reinen Wohngebieten von lediglich 50 dB (A) als zulässig vor. Nachts dürfen 35 dB (A) nicht überschritten werden.
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oklein  26.11.2023, 18:05
@fridi532

Wie geschrieben - nicht alleine relevant. Lese mal die TA Lärm. Ich würde nach wie vor das Thema gemeinsam mit dem "Blockwart" angehen, das erhöht bei ihm dann auch die Akzeptanz.

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Eher unwahrscheinlich dass da eine echte Ruhestörung vorliegt.
Im Zweifelsfall muss er eben den Nachweis erbringen dass es zu laut ist.

fridi532 
Fragesteller
 03.11.2023, 21:24

Kann es auch an einem Baufehler liegen

In allen Räumen ist Fußbodenheizung verbaut. Ich höre keinen Nachbarn.

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wenn ein etage über dir das nicht zu hören ist, bezweifle ich, dass es dann 2 Etagen darüber zu hören ist.

vlt lauscht er immer an den haustüren.. um dann zu stänkern. möglich?