Sagt man ,,bezüglich dessen rief ich am xx.xx.xx an und bat um einen Beratungsgespräch" ist das richtig ausgedrückt?

2 Antworten

LIeber Heinrichabi,

So heißt es in diesem Zusammenhang sinngemäß korrekt:

>Sehr geehrte Damen und Herren,

wie folgt nehme ich Stellung zu meinem gestrigen Gespräch mit Ihrem Herrn Horb. Bezüglich dessen rief ich am 09.11.2023 an und bat um ein Beratungsgespräch...<

ACHTUNG: Es handelt sich dabei um e i n Beratungsgespräch. D a s Beratungsgespräch - und ist neutrum, also sachlich! Und im Singular, also in der Einzahl! Wie z.B. das Kind, das Haus, das Lachen, das Gespräch...

Das Beratungsgespräch - ein Beratungsgespräch

Die Beratungsgespräche - zwei (drei, vier, ...) Beratungsgespräche

...einen Beratungsgespräch (Akkusativ, Wen-Fall) gibt es im Deutschen nicht! Also im Nominativ (Wer-Fall) d e r Beratungsgespräch! FALSCH! Dies ist falsch und gibt es im Deutschen nicht! Im Deutschen heißt es korrekt: D a s Beratungsgespräch oder auch: e i n Beratungsgespräch!

Es gibt nur: den Berater (Akkusativ = wen-Fall)! Ich frage den Berater! Aber im Nominativ (wer-Fall): Der Berater gab mir das Gespräch!

Solltest Du noch weitere Fragen haben, lieber Heinrichabi, melde Dich bitte, ich helfe Dir gerne!

Bis dahin, liebe Grüße und viel Glück und alles Gute!

Regilindis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
... bezüglich dessen rief ich am xx.xx.xx an und bat um einen Beratungsgespräch
... bezüglich dessen rief ich Sie am xx.xx.xx an und bat um ein Beratungsgespräch.

Bitte um "ein" nicht "einen" schreiben.