Rundumkennleuchte auf Mopedauto?

2 Antworten

Selbstverständlich darf man das, wenn man eine entsprechende Genehmigung beantragt und bekommen hat - der Einsatz während der Fahrt ohne Genehmigung ist verboten und das gilt unabhängig davon, ob man das selber als sinnvoll ansieht.

Es gibt jedoch Leuchten mit Magnetfuß, die man bei einer Panne verwenden darf.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Kurz: Nein

Ein Mopedauto fällt nicht unter die gemäß §52 (4) StVZO zulässigen Fahrzeuge.