Rücktritt Ausbildungsvertrag?

2 Antworten

Wenn die 14tägige Widerrufsfrist verstrichen ist, kannst du nichts machen.

Mehr als 2 Wochen ist länger als 14 Tage. Was verstehst du nicht daran, dass der Rücktritt nicht mehr kostenlos erfolgen kann? Welche Kosten eingefordert werden können, muß im Vertrag stehen. Ob es rechtmäßig ist, insgesamt 400€ zu fordern, kann, ohne den Vertrag zu kennen, Niemand wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wolkenspiel6 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 16:54

Nun immerhin steht im Vertrag ja auch, dass das Rücktrittsrecht spätestens zum Leistungsbeginns endet, wie oben geschrieben. Und im Vertrag sind die Kosten nicht benannt.