Rückgabe aufgrund Unachtsamkeit?

3 Antworten

Der Käufer wird sich darauf berufen, dass die gelieferte Ware "mangelhaft" ist.

Bei dem Begriff "mangelhaft" könnte man schnell darauf schließen, dass ein Mangel besteht, wenn eine Sache nicht so funktioniert wie sie das von der Natur der Sache her eigentlich tun sollte. Das ist aber tatsächlich nicht richtig. Ein Mangel ist jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten.

Hat es der Käufer also schon zum Zeitpunkt des Kaufes erkennen können, dass diese Tasten nicht mehr zuverlässig funktionierten, so nahm er dies mit dem Kauf hin. Er kann sich rückwirkend also nicht auf einen Mangel berufen, da so geliefert wurde wie vereinbart.

Er kann grundsätzlich versuchen sein Geld zurückverlangen, aber das wird ihm nicht viel nützen, da du jederzeit den gültigen Kaufvertrag entgegenhalten kannst. Ratsam wäre es, alle notwendigen Informationen zu dokumentieren (also z.B einen Screenshot von deinem Angebot zu machen, mit der Artikelbeschreibung wo du auf die Fehlfunktion der Tasten hinweist etc.).

Zu befürchten hast du also nichts. Weise ihn darauf hin, dass so geliefert wurde wie es beschrieben war und damit ist für dich die Sache erledigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften
Itszero212 
Fragesteller
 06.06.2022, 16:56

Ein Screenshot habe ich auch gemacht. DANKE!

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Wenn Du wirklich auf eBay und nicht auf eBay Kleinanzeigen verkauft hast, dann hat Dein Käufer 30 Tage Käuferschutz, bei PayPal-Zahlung sogar 180 Tage.

Und wenn er einen Käuferschutzfall eröffnet, dann entscheidet eBay den zu 100 % gegen Dich; und dann nimmst Du den Artikel zurück, ob Du willst oder nicht.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Klicken: Käuferschutz

Itszero212 
Fragesteller
 06.06.2022, 16:55

Ich hab aber auf ebay kleinanzeigen verkauft

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Ratefuchs007  06.06.2022, 17:05
@Itszero212

Bar bei Abholung?

Dann hätte er die Tastatur bei der Abholung prüfen können und müssen, außerdem hattest Du die Fehler angegeben.

Schreib ihm das so und dann stellst Du jegliche Kommunikation mit ihm ein, auch das kannst Du ihm schreiben.

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Außerdem habe ich angegeben, dass die Leertaste und W Taste manchmal, bis garnicht reagieren.

Damit bist du auf der sicheren Seite...

Das ganze war ei Privatverkauf und es stand explizit ohne Garantie,Rückgabe, Umtausch usw. möglich. 

...damit nicht.

Itszero212 
Fragesteller
 06.06.2022, 16:39

Danke für deine Antwort aber könntest du mir vielleicht erklären warum man damit nicht sicher ist und was müsste man stattdessen tun?

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VirageXO  06.06.2022, 16:59
@Itszero212
Das ganze war ei Privatverkauf

Auch im "Privatverkauf" kommt das Mängelgewährleistungsrecht zum Tragen. Heißt: Du haftest für alle Mängel, die im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben.

und es stand explizit ohne Garantie,

Garantie gibt's nur, wenn sie jemand freiwillig einräumt

Rückgabe, Umtausch usw. möglich. 

"Rückgabe" und "Umtausch" sind keine feststehenden Begriffe; gemeint ist häufig das Verbraucherwiderrufsrecht, was hier nicht zum Tragen kommt, oder sonstige vertragliche Rücktrittsrechte, die ebenfalls aktiv eingeräumt werden müssten.

was müsste man stattdessen tun?

Ich nehme den Gewährleistungsausschluss aus dem mobile.de-Kaufvertrag (wahlweise auch ADAC)

Die Sache wird wie besichtigt verkauft. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
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Coffeman444  06.06.2022, 16:53

Achtung! Der Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf ist sehr wohl wichtig um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Gesetzgeber schreibt grds. beim Kauf von beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vor (Österreich) - das bedeutet also, wenn innerhalb dieser Zeit ein Mangel an der Sache auftritt, so hat der Käufer das Recht Gewährleistung vom Verkäufer einzufordern. (Das kann von einer Preisminderung bis hin zu einer Vertragsauflösung alles sein)

Das betrifft gerade solche Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe eben nicht offen erkennbar waren (z.B die Waschmaschine die nach 4 Monaten auf einmal kaputt geht)

Beim Privatkauf erlaubt der Gesetzgeber den Ausschluss einer solchen Gewährleistung, der Käufer trägt hier also am Zeitpunkt der Übergabe das Risiko für Mängel von denen der Verkäufer nichts wusste.

Also nein - man schreibt das nicht zum Spaß als Privatverkäufer unter Angebote, jeder sei beraten beim Privatverkauf Garantie und Gewährleistung jedenfalls vertraglich auszuschließen.

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VirageXO  06.06.2022, 17:01
@Coffeman444
Der Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf ist sehr wohl wichtig um auf der sicheren Seite zu sein.

Richtig. Hat unser Fragesteller hier aber nicht getan.

man schreibt das nicht zum Spaß als Privatverkäufer unter Angebote, jeder sei beraten beim Privatverkauf Garantie und Gewährleistung jedenfalls vertraglich auszuschließen.

Siehst du hier irgendwo, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist?

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Coffeman444  06.06.2022, 17:05
@VirageXO
Das ganze war ei Privatverkauf und es stand explizit ohne Garantie,Rückgabe, Umtausch usw. möglich.

- der Fragesteller

Und selbst ohne jenen Passus, der behandelt nur verdeckte Mängel, wäre es immer noch kein Mangel da eben explizit auf die Fehlfunktion hingewiesen wurde. Der Käufer nahm diese Fehlfunktion beim Kauf hin.

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VirageXO  06.06.2022, 17:07
@Coffeman444
Das ganze war ei Privatverkauf und es stand explizit ohne Garantie,Rückgabe, Umtausch usw. möglich.

Ist kein Gewährleistungsausschluss.

wäre es immer noch kein Mangel da eben explizit auf die Fehlfunktion hingewiesen wurde.

Steht doch oben.

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