Rotlichtverstoß?

2 Antworten

Mehr als 1s oder wiederholungstäter 1 Monat weniger als 1s und ersttäter kein Fahrverbot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fahre seit Jahrezhnten Auto und seit einigen Jahren BEV

Bacccccci 
Beitragsersteller
 20.12.2024, 12:37

Dann würde ja aber direkt §25 mit drin stehen oder?

In der Anhörung steht das Strafmaß. Es geht doch nur darum ob du was einzuwenden hast oder ein anderer das Auto gefahren hat.