Roller läuft knapp 70 mit alter ABE?

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Bei Baujahr 1999 darf das Fahrzeug noch 50 km/h fahren, §76 FeV, der Tacho geht zudem immer etwas vor. Eine gesetzliche Toleranz gibt es nicht, Einzelfallentscheidungen wie die des OLG Karlsruhe haben 20% Abweichung bei unverändertem Fahrzeug eingeräumt.

dieser schon ab Werk mit den originalen Papieren (diese sind dabei) so zügig fuhr.

Wenig glaubhaft, aber wenn es so sein sollte, liegt eben ab Werk ein schwerwiegender Mangel vor, der dazu führt, dass sie die Fahrt mit dem defekten Fahrzeug augenblicklich nach Bekanntwerden beenden muss und es aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen hat.

Der Käufer hat den Mangel arglistig verschwiegen, hat ihn erst nach Bekanntwerden zugegeben, wäre somit eigentlich für die Rapratur zuständig, ihr könnt es aber wahrscheinlich nicht nachweisen, somit bleibt ihr voraussichtlich auf den Reparaturkosten sitzen.

Wenn (auch durch einen Vorbesitzer) daran herum gebastelt wurde, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Damit ist auch der Versicherungsschutz gefährdet.