Rettungsdienst Schulabschluss?

3 Antworten

Das kommt auf die Qualifikation an, welche man anstrebt. Es gibt nicht den einen "Sanitäter" sondern verschiedene Qualifikationen innerhalb des Rettungsdienstes.

Für den Rettungshelfer, der landesrechtlich geregelt ist und in den meisten Bundesländern einen zeitlichen Ausbildungsumfang von insgesamt 320 Stunden, in Vollzeitform also zwei Monaten hat, ist rechtlich gesehen überhaupt gar kein Schulabschluss vorgeschrieben. Rettungshelfer, kommen im Bereich des qualifizierten Krankentransportes als Assistenzperson des Rettungssanitäters und zugleich auch als Fahrer zum Einsatz. In der Notfallrettung, werden sie nicht mehr eingesetzt. Es handelt sich im rechtlichen Sinne nicht um eine anerkannte Berufsausbildung.

Für den Rettungssaniäter, welcher bundesweit einen Ausbilfungsumfang von insgesamt mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform absolviert also circa dreieinhalb Monaten hat, wird mindestens der Hauptschulabschluss benötigt. Auch beim Rettungssanitäter, handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um eine anerkannte Berufsausbildung. Rettungssanitäter, kommen in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) als Assistenzperson des verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer zum Einsatz. Zudem, betreuen sie im Bereich des qualifizierten Krankentransportes eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die jedoch einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens (KTW), bedürfen.

Die einzige anerkannte Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit 2014 der Notfallsanitäter mit einer insgesamt dreijährigen Berufsausbildung und abschließender, zehnteiliger staatlicher Prüfung. Notfallsanitäter, versorgen und betreuen in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) eigenverantwortlich Notfallpatienten und wenden dabei bei Vorliegen gewisser rechtlicher Voraussetzungen auch Maßnahmen wie das Verabreichen von bestimmten Notfallmedikamenten an. Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter, wird nach §8 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) mindestens ein Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer benötigt. In der Realität, werden die Ausbildungsplätze jedoch bevorzugt sogar an Abiturienten oder an Realschüler mit sehr gutem Abschluss vergeben. Vielerorts, werden zudem Rettungssanitäter mit Berufserfahrung dafür bevorzugt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Für den Rettungssanitäter reicht der Hauptschulabschluss. Für den Notfallsanitäter braucht es die mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss mit einer Berufsausbildung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin