Rentenanspruch?

1 Antwort

Bis zu vier Monate kann während der Unterbrechung der Schul- und Berufslaufbahn die Halbwaisenrente weitergezahlt werden. Danach entfällt sie. Begibt man sich dann allerdings wieder in eine Ausbildung, kann man auch wieder Halbwaisenrente beziehen.

Bei dem BFD sollte er allerdings noch genau prüfen, ob der Abbruch dort wirklich unproblematisch ist! Zum einen hinsichtlich der Anerkennung des Dienstes, zum anderen auch für die Zulassung zur Ausbildung. Und das übrigens auch bundeslandspezifisch, denn die Erzieherausbildung ist leider tatsächlich so ein ganz großes "Opfer" des Förderalismus und echt in jedem Bundesland ein bisschen anders geregelt...