Reklamation nicht möglich?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor ein paar Wochen ein Paar Schuhe reklamiert bzw. es versucht.
Erst wurde uns ein Angebot für 50% (erste Frechheit) angeboten, danach haben Sie sich überzeugen lassen, dass ich ein neues Paar bekomme da es sich um einen Materialfehler handelt und die Schuhe weniger als ein Jahr alt sind(wegen Garantie).
Sie meinte dann ich soll mir die Schuhe auf deren Seite noch einmal suchen(2. Frechheit) und bestellen um ihr dann die Bestellnummer zu geben damit es verrechnet werden kann.
leider sind diese Schuhe aber leider nicht mehr verfügbar.
Ende der Geschichte: ich habe angefragt, ob sie mir meine Schuhe denn bitte wieder zurücksenden könnten damit ich sie reparieren lassen kann und die Antwort kam überraschend schnell! Die Schuhe sind irgendwo anders und sie können sie mir nicht zusenden (größte Frechheit) sondern nur den Preis erstatten.
Daher meine Frage: habe ich in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass sie mir die Schuhe wieder zurückschicken?
nein, ich rege mich nicht großartig auf, ich finde nur den Service ein wenig mau und natürlich nehme ich auch das Geld, sind immerhin fast 200€ aber um die Schuhe ist es wirklich sehr schade, da es die anscheinend nicht mehr gibt.
vielen Dank schon mal für eure Zeit und Antworten!
3 Antworten
Nein, den Anspruch gibt es nicht. Ob es die Schuhe noch gibt, hätte ich auch vor Rücksendung mal geschaut… 🙄 Vermutlich sind sie entsorgt oder an den Hersteller zurück gegangen.
Aber mal ganz ehrlich, so dramatisch finde ich das geschilderte Geschehen nicht. Wenn dein Kauf länger als 6 Monate zurück lag bei Reklamation, waren sie sogar sehr entgegenkommend, da dann eigentlich du hättest beweisen müssen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag - das wäre ein mauer Service gewesen…
und die Schuhe weniger als ein Jahr alt sind (wegen Garantie).
Es scheint, Du kennst Dich nicht aus mit dem Unterschied Sachmangel und Garantie.
Weniger als ein Jahr, also wahrscheinlich mehr als 6 Monate. Dann wärst Du in Pflicht zu beweisen, dass der Fehlern schon von Anfang an bestanden hat. Das gelingt selten.
Sie meinte dann ich soll mir die Schuhe auf deren Seite noch einmal suchen(2. Frechheit) und bestellen
Äh, eher eine Frechheit, dieses Angebot als Frechheit zu bezeichnen.
Daher meine Frage: habe ich in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass sie mir die Schuhe wieder zurückschicken?
Theoretisch ja, dann aber ohne Ausgleich bzw. mit Verrechnung der Zeit, in der sie getragen wurden. Allerdings ist der Anspruch auf Nacherfüllung bzw. in dem Fall auf Rücksendung wohl infolge von Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. So gesehen bist Du mit einer 100%igen Rückzahlung bestens bedient.
Ich sehe hier jetzt keine wirkliche Frechheit.
Du hast nach einem Jahr Schuhe reklamiert und noch das volle Geld wieder bekommen. Im Ergebnis kommst du also ziemlich gut weg.
Und was die Behandlung angeht, so habe ich das Gefühl, dass es immer zwei Leute sind die zusammenwirken.