Reicht es Nebenkostenabrechnung per Mail oder WhatsApp zuzustellen oder verjährt das dann wenn man heute macht?

4 Antworten

Ich bin kein Jurist und weiß auch nicht ob es eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt, wie diese zugestellt wird.

WhatsApp halte ich für unzuverlässig. Bei Mail kann man sich eine Lesebestätigung geben lassen, wenn der Empfänger das akzeptiert und ich würde dann schriftlich per Brief nachsenden, außer die Zustellung per Mail wurde vereinbart.

Aber bin kein Jurist und mit Verjährung kenne ich mich nicht aus.

Wenn Du die NK-Abrechnung heute nachweisbar zugestellt hast (Bote, Zeuge etc.), dann war das noch rechtzeitig. Heute versenden reicht nicht.

Mail und Lesebestätigung? Und wenn der Mieter seine Mail heute nicht mehr abruft, oder die Lesebestätigung (wie ich) ausgeschaltet hat?

Whatsapp? Kein Nachweis.

Ich würde mal sagen dass dies nicht unter dem Begriff Zustellung läuft. Das ist ja dann auch kein Dokument.