Reicht ein glas sekt für eine fristlose kündigung?
Hallo Zusammen, ich arbeite in einem Unternehmen und wurde seit circa 1 monat aus wirtschaftlichen gründen entlassen. Die nächsten 2 wochen werden meine letzten im Unternehmen sein. Ich habe mir gestern ein glas wein auf der arbeit gegönnt und wurde da von einer kollegin abfotografiert weil sie meinte es wäre lustig.
Ich habe aber dabei das ungute gefühl das es weitergeleitet wird und ich daher fristlos entlassen werden könnte und mein anspruch auf Alg1 verliere..
Ist das was ich denke realistich?
Oder wird es nicht passieren wegen faktoren "X" gebt mir bitte eure meinung dazu
Ich habe sie schon drum gebeten das nicht zu machen
2 Antworten
Ich glaube nicht, dass das für eine fristlose Kündigung reicht. Allenfalls für eine Abmahnung - wenn es das erste Mal war.
Der Arbeitgeber hat da auch kein Interesse dran. Das verursacht nur Kosten, da Du ja ohnehin in 14 Tagen weg bist. Dazu kommt, dass dies wohl “an den Haaren herbeigezogen” wäre, mit dem großen Risiko, dass man sich da vor dem Arbeitsgericht wiedersieht und dort den Prozess verliert.
Trotzdem würde ich mich an Deiner Stelle zusammenreißen, um hier nichts zu eskalieren.. so etwas muss doch nicht sein.
Ich denke, das Unternehmen würde dir da keine Steine in den Weg legen, wenn sie dich schon entlassen mussten.
Grundsätzlich geht daa natürlich nicht, aber viele Unternehmen machen auch mal ein Apero oder stossen an besonderen Tagen mal mit den Mitarbeitern an.
Ausserdem wäre es,, rein rechtllich, gar nicht zu beweisen, dass da wirklich Alkohol drin war - und das Risiko tut sich der AG sicher nicht an.