Recht auf einfaches Arbeitszeugnis?
Hallo,
Ich habe vor mehr als 3 Jahren ein Arbeitzeugnis erhalten, leider mit benachteiligender Formulierung (Hinweis auf Krankheit). Habe dies damals akzeptiert und nun kam auf meine Bitte hin, dass dies geändert wird, die Argumentation, dass der Anspruch verjährt ist und sie es nicht mehr ändern könnten.
Ich habe dann gebeten, dass mir ein einfaches Zeugnis mit Nachweis der Tätigkeit ausgestellt wird. Daraufhin kam der Verweis auf mein bereits ausgestelltes Zeugnis.
Hier habe ich allerdings kein Original mehr, sondern nur einen Scan, zudem will ich es mit dieser benachteiligenden Formulierung ja ohnehin nicht vorzeigen.
Besteht Seitens des alten Arbeitgebers eine Pflicht mir nun ein Zeugnis erneut auszustellen? Da ich das Original nicht mehr habe? Gäbe es eine andere Möglichkeit zumindest einen Tätigkeitsnachweis zu erhalten (ohne Hinweis auf lange Krankheit)?
Bin über Hilfe dankbar. Dieses Zeugnis verfolgt mich sonst mein Leben lang und bei Bewerbung werden oft auch Originale verlangt. Ich sehe es also schon als notwendig an einen Nachweis ausgestellt zu bekommen. Aber die alte Personalstelle sträubt sich mir entgegen zu kommen.
Also vlt. Hat Jemand noch Argumente für mich, wie ich den alten Arbeitgeber davon überzeugen kann mir einen einfachen Nachweis zuzusenden. Mir ist einfach wichtig meine Anstellungszeiten nachweisen zu können, ohne jedoch jedes Mal auf die Erkrankung angesprochen zu werden. Ich verstehe nicht, welchen Nachteil es dem alten Arbeitgeber bringt mir diesen neutralen Nachweis auszustellen. Oder ob es vlt. Sogar eine Pflicht gibt meiner Bitte nachzukommen? Gehe aber stark davon aus, dass der Anspruch wirklich verjährt ist. Dennoch wäre es ja einfach nett, da es meine zukünftigen Bewerbungen weniger belasten würde und ich trotzdem die Beschäftigung offiziell nachweisen kann.
1 Antwort
Auch wenns keine gesetzliche Frist zur Anfechtung gibt : Nach bestehenden Urteilen wird geurteilt, dass so etwas innerhalb 6 Monaten passieren soll. Da wärst du rechnerisch weit drüber.
Dein Arbeitgeber ist da jetzt komplett raus, auch wenn ich es natürlich verstehen kann, dass es ärgerlich ist wenn so einer einfachen Bitte nicht nachgekommen wird.
Dass du das Original nicht mehr hast, ist auch kein Problem des Arbeitgebers (Man würde ja auch nie Originale irgendwo bei Bewerbungen einsenden).
In den Vorstellungsgesprächen wird eh selten proaktiv danach gefragt und wenn man dich einlädt hat man auch ohne das Arbeitszeugnis erstmal grundlegendes Interesse.
Und falls es bei Vertragsabahnung nachgefordert wird, irgendwas mitteilen von wegen "Arbeitgeber damals keins ausgestellt blabla, hast du dann irgendwann vergessen usw."
(wenn du zwischenzeitlich eine neue Anstellung gefunden hast, ist für die Zukunft sowieso immer nur das letzte Zeugnis relevant und nicht die Altlasten)
Vielen Dank! Der neue Arbeitgeber will das Original sehen bei Einstellung. Daher mein Dilemma. Habe nur die eingescannte Version des benachteiligend formulierten Zeugnis. Daher versuche ich gerade zumindest einen einfachen Nachweis zu erhalten. Dann ist der neue Arbeitgeber hoffentlich soweit zufrieden, da die alte Anstellung auch offiziell belegt worden ist. Daher mein Bemühen um den Nachweis.