Rauchmelderwartung 2. Termin?

1 Antwort

Hey! Es tut mir leid zu hören, dass du Schwierigkeiten mit der Rauchmelderwartung hast. In der Regel wird eine telefonische Änderung oder Terminvereinbarung nicht als zusätzlicher Termin gezählt, es sei denn, es wurde explizit vereinbart oder kommuniziert. Es wäre ratsam, sich direkt an den zuständigen Dienstleister oder die Verwaltung zu wenden, um die genauen Bedingungen und Kosten zu klären. Manchmal können solche Situationen auf individueller Basis geregelt werden, abhängig von den Richtlinien und Vereinbarungen des jeweiligen Anbieters. Es ist wichtig, dass du die Kommunikation offen hältst und nach möglichen Lösungen fragst, um etwaige Missverständnisse zu klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Simcori 
Fragesteller
 03.03.2024, 19:39

Vielen Dank das werde ich versuchen.

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