Räumungsvergleich widerrufen?

3 Antworten

Du brauchst generell einem Vergleich nicht zuzustimmen. Ich kenne Deinen Vorgang vor Gericht hier nicht und weiß auch nicht, ob hier ein Vergleich oder ein Gerichtsurteil sinnvoller wäre, dies wäre natürlich nur Deine eigene Entscheidung, Auf Grund fehlender Fakten kann ich hier keine juristische Beratung machen.


koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 14:11

Danke Bernhard, ich versuche natürlich zunächst nicht allzu viel zu schreiben, was dann keiner liest. Kann aber gern weitere Fakten mitteilen: Die Richterin hat mich z. B. damit unter Druck gesetzt, dass, wenn ich dem Vergleich nicht zustimme, ein langwieriges, kostenintensives und nervenaufreibendes Verfahren mit Gutachten und allem Pipapo und dennoch ungewissem Ausgang auf mich zukommen würde, "wollen sie das wirklich Herr xxx?", waren ihre Worte. Dazu musste man sie dann auch noch drauf hinweisen, dass sie mir ja PKH gewährt hat, sie mich also mit den Kosten erst mal nicht stressen kann.

Genau davor habe ich eben Angst, das selber zu entscheiden, um am Ende dann festzustellen einen Fehler gemacht zu haben. Schließlich geht´s hier ja nicht um Peanuts, sondern um unsere Existenz. Falls noch was wichtig wäre für ne Antwort gerne nachfragen.

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Bernhard554  01.01.2022, 14:15
@koala150

Normal dürfte es nicht allzu schwierig sein, eine neue Wohnung zu finden in der Zeit

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koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 15:05
@Bernhard554
Normal dürfte es nicht allzu schwierig sein, eine neue Wohnung zu finden in der Zeit

Hast Du ne Ahnung. Im Moment kaufen die Baden-Würtemberger hier alles leer. Die kaufen teilweise ungesehen am Telefon und das Ganze zu utopischen Preisen. Eine Nachbarwohnung (wie meine), die vor 30 Jahren 200.000,- DM gekostet hat, wird jetzt (nach 30 Jahren) für 230.000,- € verkauft! Das ist irre, was hier gerade abgeht. Und genau dieses Wissen macht mir natürlich noch zusätzlich Angst.

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Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass kein Richter erfreut ist, wenn ein Vergleich, zu dem er auch noch dringend geraten hat, widerrufen wird.

Das bedeutet Mehrarbeit für ihn, weil er nach dem Widerruf ein Urteil abfassen und begründen muss.

Wenn man das weiß, darf man nicht mit einem positiven Urteil rechnen.

Aber es bleibt ja noch die zweite Instanz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 14:15

Danke, die 2. Instanz ist doch aber auch nicht unbedingt der richtige Weg, oder? Wenn ich nämlich vom AG zum Auszug verurteil werden sollte, kann der VM auch vorläufig vollstrecken, also räumen lassen, egal was beim LG da noch entschieden werden sollte. Selbst wenn ich dann Recht bekäme, würde ich zwar alle Kosten ersetzt bekommen, aber ums Geld geht´s mir ja nicht.

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DogDiego  01.01.2022, 17:21
@koala150

Nun gut, gegen eine Eigenbedarfskündigung hat man als Mieter kaum eine Chance. Immerhin ist Dir durch den Vergleich eine wesentlich längere Raumungsfrist zugestanden als die gesetzliche von nur 9 Monaten.

Dass Du Schadensersatzansprűche hast, sollte die Kündigung nur vorgeschoben sein, weißt Du ja.

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koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 17:49
@DogDiego
Dass Du Schadensersatzansprűche hast, sollte die Kündigung nur vorgeschoben sein, weißt Du ja.

Ja, das weiß ich schon. Aber soweit denke ich jetzt erst mal noch nicht.

Nun gut, gegen eine Eigenbedarfskündigung hat man als Mieter kaum eine Chance.

Das ist eben die Frage. Normal stellen sich die unteren Gerichte gern erst mal auf die Seite der Vermieter. Das ist leider so, Kapital und Macht wird immer zuerst geschützt. Wenn man sich jetzt aber obergerichtliche Rechtsprechung anschaut, ist die Situation nicht mehr ganz so eindeutig. Das Problem: man muss erst mal das AG überspringen können, um dahin zu kommen. Wenn das AG nämlich irgendwelchen Mist entscheidet, dann fliegst du erst mal raus. Dann nutzt es dir auch nix wenn dann später jemand was anderes entscheidet.

Hab ich grad erst wieder erlebt, da ging´s um Rauchbelästigung durch Mitbewohner, das müsse man als sozialadäquat hinnehmen, hieß es im Urteil im Namen des Volkes, obwohl der BGH das bereits 2015 verneint hat. Da ist es aber kein Problem wegen solchem Unsinn zum LG zu gehen, da man dabei nicht gleich erst mal seine Wohnung verliert. Es lebe der Rechts-Staat.

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koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 14:19

Dessen bin ich mir schon auch bewusst, dass die Richterin mächtig sauer auf mich sein würde, wenn ich jetzt widerrufe. Aber davon will ich mal meine Entscheidung nicht abhängig machen, da muss sie dann durch, das ist schließlich ihr Job.

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Einem Vergleich muss man nicht zustimmen (keine der Parteien).

dass uns dann am 01.01.2023 die Möbel gewaltsam vor die Tür gesetzt werden. Oder was würde passieren, wenn wir bis dahin, trotz nachgewiesener intensivster Bemühungen, nix gefunden hätten?

Möglich. Das Risiko besteht wenn ein Vertrag ausläuft.

wenn wir bis dahin, trotz nachgewiesener intensivster Bemühungen, nix gefunden hätten?

Daran ändert weder ein Vergleich noch die Kündigung etwas.

dass ich einen Nervenzusammenbruch erlitten habe, und praktisch minuten lang nix mehr aufnehmen konnte.

Das könnte weiterhin stattfinden, je näher sich das Jahresende kommt und keine Wohnung in Aussicht ist.

Wobei sich dann immer die Frage stellen wird, gab es keine Wohnung oder war sie Dir - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehm aber zumutbar.

Du kannst dem Vergleich widersprechen und Stress und Kosten ernten und eine "vermeintliche" Sicherheit Zeit zu gewinnen.

Am Ende findest Du - vorzeitig - eine Wohnung und musst u.U. doppelte Miete zahlen.


koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 14:43
Am Ende findest Du - vorzeitig - eine Wohnung und musst u.U. doppelte Miete zahlen.

Das kann mal nicht passieren, a im Vergleich auch drinsteht, dass ich jederzeit ausziehen kann, muss es nur 14 Tage vorher ankündigen.

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GutenTag2003  01.01.2022, 21:06
@koala150

Schade, das habe ich im Vergleich, der mit vorliegt(?), überlesen. 😎

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koala150 
Fragesteller
 01.01.2022, 14:52
Das könnte weiterhin stattfinden, je näher sich das Jahresende kommt und keine Wohnung in Aussicht ist.

Genau davor hab ich Angst. Seit Mitte Dezember habe ich insgesamt 55 Kontakte deswegen gehabt, bislang nix. Da ist alles dabei, was man machen kann, eigene Anzeigen, Suchaufträge im Internet, alle möglichen Genossenschaften und Bauträger, Banken, Immoblienmakler, persönliche Kontakte, Grundstücksuche für´n Tiny-House. Ich schreib das alles auf und weiß auch, dass man nicht erwarten kann, dass sich in so kurzer Zeit gleich was ergibt. Aber wie gesagt, die Frage: "was wäre wenn?", bleibt dennoch immer im Hinterkopf und das macht Stress.

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GutenTag2003  01.01.2022, 21:07
@koala150
dass man nicht erwarten kann, dass sich in so kurzer Zeit gleich was ergibt

1Jahr ist keine kurze Zeit.

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koala150 
Fragesteller
 02.01.2022, 09:04
@GutenTag2003

Bitte den ganzen Absatz lesen und die Aussage "kurzer Zeit" in den richtigen Kontext setzen. Damit ist natürlich die Zeit von Mitte Dezember bis gestern 01.01. gemeint.

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GutenTag2003  02.01.2022, 09:59
@koala150
"kurzer Zeit" in den richtigen Kontext setzen.

Wenn man bis zum 5.1.2022 einen Vergleich widerrufen kann, kann es schwer zum 31.12.2021 gehen.

So Aberwitziges wird vor Gericht - so meine Kenntnis - nicht gemacht.

Und... zu lesen

dass uns dann am 01.01.20 23 die Möbel gewaltsam vor die Tür gesetzt werden.

Wo bleibt denn nun Dein Kontext?

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koala150 
Fragesteller
 02.01.2022, 10:12
@GutenTag2003

Oh Mann, das wird schwierig, die "2003" in Deinem Nick ist wohl Dein Geburtsjahr? Die Aussage "kurzer Zeit" bezieht sich auf die Zeit meiner Eigenbemühungen von Mitte Dezember bis Anfang des darauffolgenden Jahres, also ca. 14 Tage, und nicht auf das Ende des Vergleichszeitraums. Ist das so schwer zu verstehen?

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GutenTag2003  02.01.2022, 10:15
@koala150

Du hast 1 Jahr zur Suche. Ist das so schwer zu verstehen ? Übrigens, diese Zeit kann man nutzen. Statt jammern ... einfach suchen.

ist wohl Dein Geburtsjahr?

Auch damit hast Du ganz offensichtliche Deine Probleme.

Kurzum. Mach doch was Du willst. Deine Einsicht in Zeiten ist ganz offensichtlich begrenzt.

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