R6 oder R7 als A2 Maschine?

2 Antworten

Die R6 ist nicht A2 konform, da Sie ungedrosselt mehr als die doppelte gedrosselte Leistung hat. Diese Regelung gilt seit einigen Jahren für A2.

Bleibt die R7. Die kann man als A2 Bike fahren, ist recht anfängerfreundlich, spricht nicht viel dagegen, wenn einem das Motorrad gefällt. Würde bei A2 aber verschiedene Modelle Probe fahren und mich nicht auf einen Hersteller versteifen.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer
RedBerry409 
Fragesteller
 28.03.2023, 11:07

okay, mein stand ist, dass man in der schweiz die r6 gedrosselt fahren darf

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TK1138  28.03.2023, 12:28
@RedBerry409

Bei solchen Fragen solltest du angeben, auf welches Land du dich beziehst.

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Von Experte BackupBone bestätigt

Die R6 ist nicht für den A2 geeignet.

RedBerry409 
Fragesteller
 28.03.2023, 10:45

inwiefern nicht geeignet, man kann sie drosseln und Fahranfänger bin ich auch nicht

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TK1138  28.03.2023, 11:04
@RedBerry409

Die R6 hat ungedrosselt zu viel Leistung für A2. Ungedrosselt darf ein A2 Bike nicht mehr als die doppelte Leistung der ungedrosselten Variante haben.

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WECoyote  28.03.2023, 12:09
@RedBerry409

Da diese Plattform ihren Sitz in Deutschland hat und in der Frage kein Land erwähnt wurde, bezieht sich auch die Antwort klar auf D.

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migebuff  28.03.2023, 12:38
@RedBerry409

Da es in der Schweiz keine Klasse A2 gibt, kann sich deine Frage auch nicht auf die Schweiz beziehen. Die bisherigen Antworten zur angefragten EU-Fahrerlaubnisklasse A2 sind somit korrekt.

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RedBerry409 
Fragesteller
 29.03.2023, 11:57
@migebuff

gibt in der schweiz a2 aber ja hab vergessen in klammern schweiz zu schreiben

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migebuff  29.03.2023, 12:06
@RedBerry409

Ja, in der fränksichen oder sächsischen Schweiz gibt es Klasse A2, weil diese in der EU liegen. In der echten Schweiz existiert keine Klasse A2, nur A und A beschränkt.

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RedBerry409 
Fragesteller
 30.03.2023, 14:02
@migebuff

ich weiss doch was ich fürn führerschein machen werd

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migebuff  30.03.2023, 17:58
@RedBerry409

Leider nein. Du gehst lediglich davon aus, einen bestimmten Führerschein zu machen, weil dir mangels Kenntnis der Rechtslage deines Heimatlands nur die umgangssprachliche Bezeichnung bekannt ist.

Mit 18 Jahren wird dir Klasse A (beschränkt) erteilt, welche weitestgehend der EU-Fahrerlaubnisklasse A2 entspricht, es fehlt lediglich die 70kW-Obergrenze.

Artikel 15 Verkehrszulassungsverordnung:

Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt.

Eure ehemalige Kategorie A2, welche heute B1 heißt, entspricht in etwa der europäischen Klasse AM. Das waren zwei- und dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 550kg, für dein Vorhaben völlig irrelevant.

Wenn du der Ansicht bist, dass es bei euch aktuell eine Kategorie A2 gibt und diese gar der EU-FE-Klasse A2 entsprechend würde, dann darfst du mir gerne die entsprechende Stelle in Artikel 3 eurer Verkehrszulassungsverordnung zeigen:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/de#art_3

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