PyQt5 in der Firma?

2 Antworten

Also firmenintern, ohne das dann zu verkaufen ?

Solange du dein Werk nicht weitergibst (die GPLv3 nennt das "to convey"), kannst du gemäß GPL im Prinzip alles tun, was du willst. Das ist auch eine der erklärten Zielsetzungen der FSF.

You may make, run and propagate covered works that you do not convey, without conditions so long as your license otherwise remains in force. You may convey covered works to others for the sole purpose of having them make modifications exclusively for you, or provide you with facilities for running those works, provided that you comply with the terms of this License in conveying all material for which you do not control copyright. Those thus making or running the covered works for you must do so exclusively on your behalf, under your direction and control, on terms that prohibit them from making any copies of your copyrighted material outside their relationship with you.

https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html

Somit kannst du Qt und dementsprechend auch PyQT unter GPL (und sowieso LGPL) verwenden.

Achtung: für die GPL ist es egal, ob du das Werk verkaufst oder verschenkst. Es geht um die Weitergabe an sich, und es ist auch egal, ob du das Werk selbst für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke verwendest. Das ist bei vielen OSS-Lizenzen so.

(Und noch ein Hinweis: die AGPL ist hier restriktiver, weil sie den Begriff "Weitergabe" auch auf Hosting bzw. Webservices o.ä. ausdehnt.)


HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 10:53

Danke. Also um das zu verstehen: mit Weitergabe ist gemeint, dass z.B. meine Firma das an ein anderes Unternehmen weitergibt ? Es ist so, dass ich das entwickelt habe und an sich zu Hause, also nicht an der Firma entwickelt wurde. Die Firma kann es meinetwegen aber nutzen, sofern es hier keine Lizenzverstöße gibt. Wäre das nicht bereits eine Weitergabe? Bzw. müsste es an der Firma entwickelt wurden sein, damit es dnn nicht so ist?

jo135  26.08.2024, 10:59
@HagbardCeline88

Wenn du Urheber bist und nicht im Auftrag der Firma gearbeitet hast, ist das eine Weitergabe.

HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:21
@jo135

Oki - hm. Welche Bibs wären dann noch zu empfehlen ? Habe gehört mit Kivy hat man da keine Probleme mit. Aber ich bin halt leider ANfänger und auch kein Jurist.

PyQT selbst ist als GPLv3 oder kommerzielle Lizenz verfügbar.

Qt ist als Open Source Community Lizenz oder ebenfalls kommerziell verfügbar.

Wenn du also PyQT nach GPLv3 und Qt nach Community Edition Lizenz benutzt, dann darf dieses Programm auch im kommerziellen Umfeld genutzt werden.

Aber es darf selbst nicht verkauft werden (oder Bestandteil eines Produktes sein) und theoretisch müsstet ihr den Quellcode verfügbar machen, wenn es jemand möchte.


jo135  26.08.2024, 10:29
und theoretisch müsstet ihr den Quellcode verfügbar machen, wenn es jemand möchte

Das verlangt die GPL ausdrücklich nicht.

TheQ86  26.08.2024, 10:34
@jo135
Das verlangt die GPL ausdrücklich nicht.

Stimmt. Im Falle, dass das Programm nicht weitergegeben wird, hast du Recht. Was ja hier der Fall sein wird.

HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 11:03
@TheQ86

Nochmal die Frage. Was bedeutet genau Weitergabe. Ich hab das Programm z:B. daheim entwickelt, sage aber die Firma darfs verwenden. Ist das nicht bereits die Weitergabe?

TheQ86  26.08.2024, 11:08
@HagbardCeline88

Ja. Die GPL sagt dann halt, dass du der Firma auch den Quelltext deines Programms mit geben musst, wenn du GPL-Software darin verwendest. Es gibt auch eine LGPL ohne diese Beschränkung, aber PyQT steht nicht unter der LGPL, sondern der GPL. Da du allerdings ein Python-Programm weitergibst, vermute ich stark, dass du dieses ja ohnehin im Quellcode an den Arbeitgeber gibst. Was ihr unter der Hand macht und was niemand weiß wird eh nie jemandem auffallen. Allerdings frag ich mich schon, warum man in der Freizeit für den AG ein Programm erstellt und das für lau.

HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 11:45
@TheQ86

Naja das mit dem lau ist mal ein anderes Thema ;) Hm. aber anders gefragt.
Wenn daheim entwickelt und man dem AG zur Verfügung stellt:
Vielleicht wäre es dann schlauer die Bibliothek zu wechseln oder? Welche guten Bibliotheken kennt ihr denn da. Den Quellcode würde ich ebenfalls nicht sehr gerne offenlegen.

Und ansonsten:

Wenn das Programm an der Firma entwickelt wurde, dann besteht diese Beschränkung nicht und die dürfen es normal verwenden ?
VG