Probleme mit Führerscheinantrag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass der Führerschein (logischerweise) erst gedruckt wird, wenn die Prüfung bestanden ist

Nein, das ist in keinster Weise logisch und widerspricht den gesetzlichen Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung.

§22 FeV:

(4) Muß der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden.

§22a FeV:

(6) Der Bewerber kann in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er den Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung benötigt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat im Falle einer Erklärung nach Satz 1 den Führerschein bereits mit der Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle herstellen zu lassen und diesen dem Bewerber, soweit alle übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, auszuhändigen, zu übersenden oder übersenden zu lassen. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Behördenleiter der Führerscheinstelle.

Leider sitzen bei Behörden völlig ungestraft einige Leute herum, die selbst zum Pobeln zu faul sind.

Diese werden gerne in gewissen Stellen und Ämtern abgelagert, wo am wenigsten Bürgerärger zu befürchten ist.

Andererseits haben die Gemeinden noch immer nicht begriffen, dass die Straßenverkehrszulassungsstellen und die Führerscheinstellen gerade in den ersten Monaten des Jahres deutlich mehr Personal brauchen.

Dafür benötigt man "Springer" , denen man für die höhere Flexibilität ganz einfach eine Vergütungsgruppe oder eine Besoldungsstufe mehr zahlt.

So etwas gab es schon vor 50 Jahren bei der eher unbeweglichen Post.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung