Probleme mit Führerscheinantrag?
Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe vor 10 Wochen den Antrag zum Aufstieg vom A2 zum A-Schein bei der Fahrererlaubnisbehörde abgegeben und nach 6 Wochen ohne jegliche Benachrichtigung, habe ich mich bei der Behörde erneut gemeldet und nach dem Status gefragt.
Antwort war: "Antrag wurde bearbeitet aber wir warten auf den Führerschein der in Berlin hergestellt wird und zugeschickt wird"
Das war mir neu, also habe ich bei der Fahrschule angerufen, welche daraufhin meinten, ich soll auf den Brief vom TÜV warten und sobald ich den erhalten habe, kann ich die Prüfung ablegen.
nochmal paar Wochen gewartet und beim TÜV angerufen:
"Ne, wir haben keine Meldung von der Fahrererlaubnisbehörde bekommen, du musst einfach warten."
jetzt warte ich immernoch und habe nun mal bei der Bundesdruckerei in Berlin angerufen, welche mir keine Auskunft geben können. Der Herr am Telefon war aber höflich genug mir zu sagen, dass der Führerschein (logischerweise) erst gedruckt wird, wenn die Prüfung bestanden ist (ansonsten müsste er ja für Durchfaller neu gedruckt werden aufgrund des Ausstellungsdatums).
Nun bin ich in der ewigen Schleife der Warterei und kriege quasi grundlos meinen Führerschein nicht. Ich hoffe jemand kann mir helfen und mir sagen an wen ich mich richten kann.
Vielen Dank..
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
dass der Führerschein (logischerweise) erst gedruckt wird, wenn die Prüfung bestanden ist
Nein, das ist in keinster Weise logisch und widerspricht den gesetzlichen Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung.
§22 FeV:
(4) Muß der Bewerber noch die nach § 15 erforderliche Prüfung ablegen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung zu beauftragen und ihr den vorbereiteten Führerschein (§ 25) ohne Angabe des Datums der Erteilung der beantragten Klasse unmittelbar zu übersenden.
§22a FeV:
(6) Der Bewerber kann in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er den Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung benötigt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat im Falle einer Erklärung nach Satz 1 den Führerschein bereits mit der Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle herstellen zu lassen und diesen dem Bewerber, soweit alle übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, auszuhändigen, zu übersenden oder übersenden zu lassen. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
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Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Behördenleiter der Führerscheinstelle.
Leider sitzen bei Behörden völlig ungestraft einige Leute herum, die selbst zum Pobeln zu faul sind.
Diese werden gerne in gewissen Stellen und Ämtern abgelagert, wo am wenigsten Bürgerärger zu befürchten ist.
Andererseits haben die Gemeinden noch immer nicht begriffen, dass die Straßenverkehrszulassungsstellen und die Führerscheinstellen gerade in den ersten Monaten des Jahres deutlich mehr Personal brauchen.
Dafür benötigt man "Springer" , denen man für die höhere Flexibilität ganz einfach eine Vergütungsgruppe oder eine Besoldungsstufe mehr zahlt.
So etwas gab es schon vor 50 Jahren bei der eher unbeweglichen Post.