Problem mit Boafeng Funkgerät?

verreisterNutzer  24.01.2023, 08:27

Erstaunlich daß du das Gerät überhaupt kaufen konntest. Bitte meinen Kommentar zur Antwort von "Gluglu" lesen.

LuckyGaming8 
Fragesteller
 24.01.2023, 11:16

Komme aus Österreich - möglicherweise hier nicht verboten…

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anscheinend sind manche neueren Baofengs ab Werk auf die offiziellen Amateurfunkfrequenzen (144-146MHz und 430-440MHz) beschränkt, wohl weil sie in manchen Ländern nur so importiert werden dürfen.

Es kursieren im Internet zwei Anleitungen, wie diese Sperre aufgehoben werden kann. Die eine ist, Gerät ausschalten, dann Moni+PTT+VFO/MR gleichzeitig gedrückt halten und währenddessen das Gerät einschalten, dann erfolgt ein automatischer Reset und mit etwas Glück ist die Sperre damit weg. Funktioniert wohl nicht bei allen Geräten.

Klappt das nicht, benötigt man Chirp und Programmierkabel. In Chirp kann man dann bei den Einstellungen unter "Other Settings" die obere und untere Grenzfrequenz für das 2m- und 70cm-Band einstellen. Dort 136.000 - 174.000 und 400.000 - 520.000 eingeben (höhere/niedrigere Frequenzen sind nicht möglich).

Gluglu  22.01.2023, 09:03

Nein, sind sie nicht! Die sind nach wie vor auf beiden Bändern voll offen! Ich habe mir erst im Dezember ein Paar gekauft und das ist nicht "kastriert".

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LuckyGaming8 
Fragesteller
 22.01.2023, 14:27

Okay, danke habe mir jetzt das Kabel mal bestellt und werde das dann mit der Software machen.

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Traveller5712  22.01.2023, 21:49

Du verleitest den Fragesteller dazu, illegal Funkbetrieb zu machen. Schade.

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daedag  22.01.2023, 21:58
@Traveller5712

Ich würde es eher als Schadensbegrenzung betrachten. Besser er funkt damit auf den PMR-Frequenzen, als dass er womöglich noch in Versuchung kommt das Gerät auf den AFU-Frequenzen zu betreiben weil nichts anderes geht.

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Es scheint Dir nicht bewusst zu sein, dass Du ein Amteurfunk-Gerät gekauft hast. Dieses darf in der Bundesrepublik Deutschland nur auf den Frequenzen 144-146 MHz zum senden betrieben werden - und auch nur dann, wenn man im Besitz einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.

Ganz konkret ist Dein gerät also nun mit den Amateurfunkfrequenzen im Bereich 2-Meter-Band (VHF) programmiert. Dort darfst Du zuhören - aber mehr nicht. Bitte beachte das, sonst machst Du Dich strafbar.

... und der Grund, warum es nicht auf andere Frequenzen schaltbar ist, ist ganz einfach: Dort haben Funkamateure nichts zu suchen - weder hörend noch sendend.

Am besten wäre es, wenn Du das Gerät gegen einen Funkempfänger (Scanner) tauscht. Dann kann Dir nichts passieren und Du kannst dennoch überall gefahrlos hineinhören.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!
daedag  22.01.2023, 23:04

Eine Kleinigkeit muss ich an deiner Aussage korrigieren: Es ist in Deutschland durchaus erlaubt, ein Amateurfunkgerät zu verwenden, um damit ISM-Bänder (CB, PMR, Freenet, LPD) abzuhören, nur das Senden ist verboten.

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Traveller5712  23.01.2023, 17:04
@daedag

Du scheinst nicht richtig gelesen zu haben:

Dieses darf in der Bundesrepublik Deutschland nur auf den Frequenzen 144-146 MHz zum senden betrieben werden - und auch nur dann, wenn man im Besitz einer Genehmigung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist.

Ja, man darf auf anderen Frequenzen zuhören. Aber jemand ohne eine Genehmigung kauft sich ganz sicher kein UV-5R nur um zuzuhören. Deswegen muss man ganz deutlich darauf hinweisen.

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LuckyGaming8 
Fragesteller
 23.01.2023, 20:45

Okay danke für die Info wie das in Deutschland ist.

Ich komme aus Österreich und bin auch bei Einsatzorganisatzionen tätig. Werde das Funkgerät dann auch für diesen Bereich benutzen.

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Dann fangen wir mal ganz vorne an: Das Baofeng UV-5R ist ein Amateurfunkgerät mit dem 2m- und 70cm- Band. Wenn ein Funkgerät am Ende seines Bandes ist, fängt es wieder von vorne an denn was will man sonst Sinnvolles am Ende eines Bandes machen? Stehen bleiben ist nicht schön => daher zurück zum Anfang.

Gut... jetzt zum Rechtlichen: Du darfst dieses Gerät besitzen und auch damit empfangen. Aber es ist Dir unter Strafe verboten, damit zu senden, wenn Du kein staatlich geprüfter Funkamateur bist UND KEIN amtliches Rufzeichen hast. Hast Du sowas, dann bitte einen Freundschaftsantrag stellen... danach kann ich Dir sicherlich per privater Mail weiter helfen!

verreisterNutzer  22.01.2023, 12:27

Dir zur Kenntnis: Lt. nachfolgendem Weblink ist der Verkauf, Vertrieb, des Baofeng UV-5R seit 2021 zumindest in Deutschland verboten.

Wenn lizensierte Funkamateure dieses Gerät sendeseitig nutzen (was ja grundsätzlich zulässig ist) tragen sie damit aber auch die VOLLE Verantwortung für daraus resultierende Oberwellenabstrahlungen

welche wegen der Höhe ihrer maximal zulässigen Grenze zu besagtem Verbot beitrugen und durchaus andere - auch sicherheitsrelevante - Fundienste stören bzw. negativ beeinflussen können.

Querverweis zum Verbot für das Baofeng UV-5R

https://www.mikrocontroller.net/topic/529167

und hier den bei mir funktionierenden Weblink mit dem

BnetzA-Amtsblatt 22-2021 (PDF-File) abrufen. Mir sind keinerlei Einsprüche gegen diese Verfügung bzw. eine Verfügungsaufhebung bekannt.

Weil ich deine (Gluglu) "Diskutierfreudigkeit" bei GF kenne, dir zur vorbeugenden Info:

Bist du mit IRGENDEINEM Part des Baofeng UV-5R Verbots NICHT einverstanden, machst du das bitte mit den Verfassern des besagten Bnetz-Amtsblatts aus und NICHT MIT MIR.

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