Probezeit in der FOS 12. Klasse, nach bestandener 11. Klasse?

2 Antworten

Hmm, habe es gerade auch gesehen. Aber angeblich kann man die Probezeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um bis zu drei Monate verlängern, zum Beispiel längerfristige Erkrankung. Wie würde dies berücksichtigt?

Die Probezeit kommt auch in der 12. Klasse zur Anwendung, wenn der Schulbesuch nach der 11. Klasse nicht unmittelbar fortgesetzt wird.

§ 8 (5) FOBOSO Bayern


Kfiiis 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 20:58

Habe ich gerade nachgelesen auf Gesetze-bayern.de, da finde ich nichts dergleichen. Wo würde das stehen? Es gibt keinen Punkt 5 im Paragraph 8… ?

RobertLiebling  18.11.2024, 21:05
@Kfiiis

Absatz 5!

(5) Endet nach bestandener Probezeit das Schulverhältnis, finden bei einem Wiedereintritt die Abs. 1 bis 4 erneut Anwendung.