Probezeit in der FOS 12. Klasse, nach bestandener 11. Klasse?
Hallo - eine Frage: Ich habe vor 2 Jahren die FOS 11. Klasse besucht und diese Klasse auch bestanden. Danach ging ich - mit Erlaubnis der FOS, ein halbes Jahr ins Ausland. Danach war ich eine Weile in einer anderen Großstadt auf einem Gymnasium 12. Klasse - welche ich aber krankheitsbedingt abbrechen musste. Nun bin ich in Bayern/München wieder auf der FOS, diesmal 12. Klasse, angemeldet, und plötzlich (bisher war nie davon die Rede) soll es eine neue Probezeit in der 12. Klasse geben - kann das sein ?
2 Antworten
Hmm, habe es gerade auch gesehen. Aber angeblich kann man die Probezeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um bis zu drei Monate verlängern, zum Beispiel längerfristige Erkrankung. Wie würde dies berücksichtigt?
Die Probezeit kommt auch in der 12. Klasse zur Anwendung, wenn der Schulbesuch nach der 11. Klasse nicht unmittelbar fortgesetzt wird.
§ 8 (5) FOBOSO Bayern
Absatz 5!
(5) Endet nach bestandener Probezeit das Schulverhältnis, finden bei einem Wiedereintritt die Abs. 1 bis 4 erneut Anwendung.
Habe ich gerade nachgelesen auf Gesetze-bayern.de, da finde ich nichts dergleichen. Wo würde das stehen? Es gibt keinen Punkt 5 im Paragraph 8… ?