privatgrundstück ungewollt betreren haben wir uns strafbar gemacht?
Ich hatte mir heute spontan mit 2 Freunden vorgenommen die Ortschaften aus Berlin zu erkunden auf dem weg wollten wir eine kurze Pause einlegen. Wir haben geparkt und haben eine Zigarette geraucht und sahen ein paar Bänke. Wir haben uns hingesetzt eine zigaretten geraucht und anschließend sogar die stümmel mitgenommen auf dem weg zurück kam ein Mann ( der Grundstück besitzer) und sagte uns laut das wir sein Grundstück sofort verlassen sollen. Wir Taten es sofort ohne Widerrede der Mann kam mit raus und hat mein Kennzeichen fotografiert und hat uns den Mittelfinger gezeigt es hang kein Schild wo drauf stand das es Privatgrundstück ist und es gab auch keine richtigen Zäune. Wir haben nichts dreckig oder kaputt gemacht. Wenn er und anzeigen sollte könnte uns etwas passieren? dazu wollte ich noch erwähnen das wir keinerlei Beweise haben nichts kaputt oder dreckig gemacht zu haben aber wir waren keine 5 minuten drauf.
7 Antworten
Nein. Es gibt keinen fahrlässigen Hausfriedensbruch. Wäre aber sowieso ein reines Antragsdelikt. Und das Kennzeichen sagt doch nichts über Euch aus. Niemand weiß doch wer da gefahren ist. Also alles entspannt. Ein Wichtigtuer - weiter nichts.
Er kann euch gemäß Paragraph 123 StGB anzeigen (Hausfriedensbruch).
Da er sein vermeintliches Grundstück aber nicht mit einem Zaun oder einem Schild gekennzeichnet hat, ist er selbst schuld.
Gruß DayX19
Ein Privatgrundstück muss nicht mit Schild gekennzeichnet sein. Und wenn man sich dort unberechtigt aufhält, ist das aus gesetzlicher Sicht Hausfriedensbruch. Wenn ihr tatsächlich direkt gegangen seid und keinen Müll hinterlassen habt, wird mit ziemlicher Sicherheit nichts Weiteres zu erwarten sein. Falls eine Anzeige erfolgt, wird das Verfahren voraussichtlich eingestellt.
Dann seid ihr zu dritt und es ist nichts nachzuweisen. Es gibt ja keinen Beweis, dass ihr Müll hinterlassen habt.
Eine Anzeige wird nichts bringen, weil keine Straftat vorliegt:
- müsste das Grundstück erkennbar umgrenzt sein und
- müsste Vorsatz vorliegen.
Laut deiner Schilderung fehlt beides.
Mach Dir keinen Kopf, Du hast ja gar keinen Schaden angerichtet, sondern nur ein Grundstück betreten. Da kümmert sich kein Staatsanwalt drum.
zumal fraglich ist das der mann da mit der kamera in der gegend rum fuchteln und die protagonisten ablichten darf und in der cloud hochladen. Wer weis was man in ein paar jahren kriminelles mit konventioneller sicherheit machen kann, wenn es quantencomputer gibt. Grad wo die "mining" scene ja so nach immer besseren prozessoren japst ;) ;) ;)
Meine sorge ist das er irgendwie sein Grundstück extra dreckig macht und sagt das wir es waren.