Private Airsoft schlacht rechtliche sicht?

3 Antworten

Ave!

auf einen befriedigden Privatgrundstück

Sieht auf dem Bild nicht umzäunt aus und für jeden ohne Anstrengung betretbar. Somit ist es nicht befriedet.

Befriedet bedeutet, dass es abgesperrt/umzäunt und somit Unberechtigten der Zutritt verwehrt ist.

gibs irgendwas was ich beachten abgesehen davon das alle kugeln das Grundstück nicht verlassen dürfen

Die Kugeln dürfen auch bei einem Luftschuss (egal in welchem Winkel) das Grundstück nicht verlassen können. Auch dies sehe ich hier nicht gegeben.

Dazu sind Fangnetze, Planen und einige Meter Sicherheitsbereich nötig.

Auf diesem Grundstück würde ich klar davon absehen und abraten. Es erfüllt dem Bild nach keine einzige der Voraussetzungen.

Es geht nicht um das Gelände verlassen "Dürfen" sondern "Können". Das Gelände muß ummauert sein, so dass die Geschosse durch die Wände aufgehalten werden.

Ja, daneben ist ne Straße und wenn ihr mit Waffen die wie echt aussehen und tarnklamotten anhabt, ruft jemand das SEK. Das gibt dann ärger.

Geht doch lieber paintball auf einem Gelände spielen.

BN36X3 
Fragesteller
 29.03.2024, 23:47

Haben wir nicht , und kostet geld ein gelände zu mieten, außerdem sind ma aufn dorf da kennen uns die leute, da kucken die maximal zu mehr nicht

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RiddickBln  29.03.2024, 23:48
@BN36X3

Klar, alles kostet heute Geld aber es ist noch günstiger als ein SEK Einsatz ;-)

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MagisterSamael  29.03.2024, 23:48
Ja, daneben ist ne Straße und wenn ihr mit Waffen die wie echt aussehen und tarnklamotten anhabt, ruft jemand das SEK. Das gibt dann ärger.

Naja, wären die Voraussetzungen aus meiner Antwort gegeben, dann wäre egal wie viel die Nachbarn von außen beglubschen können und was sie sehen.

Es wäre dann völlig okay - auch wenn sie die Polizei rufen. Die Polizei kann dann nichts machen.

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RiddickBln  29.03.2024, 23:53
@MagisterSamael

Nein, wenn ich irgendwo Spazieren gehe und ich sehe das da Leute mit knarren rumrennen, wäre es berechtigt die Polizei zurufen. In deiner Antwort steht nichts vom Blickschutz.

Teste es aus, stell dich mit ner Spielzeugwaffe auf deinen Balkon. Dauert nicht lange bis die Polizei klingelt.

Wie der FS oben erwähnt hat, hat er auch kein Geld zur Verfügung. Daher kann er das Gelände dafür nicht umbauen.

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MagisterSamael  30.03.2024, 00:00
@RiddickBln
Nein, wenn ich irgendwo Spazieren gehe und ich sehe das da Leute mit knarren rumrennen, wäre es berechtigt die Polizei zurufen. In deiner Antwort steht nichts vom Blickschutz.

Es ist auch völlig berechtigt, aber kein Gesetz schreibt einen Sichtschutz vor.

Es wird im WaffG von befriedetem Grundstück gesprochen. Es muss umzäunt und sicher vor unbefugtem Betreten sein - der Zaun kann und darf aber sehr wohl durchsichtig sein.

Teste es aus, stell dich mit ner Spielzeugwaffe auf deinen Balkon. Dauert nicht lange bis die Polizei klingelt.

Habe ich bereits in meinem Garten um meine Waffen (Scharf [Jäger], wie auch Airsoft) zu reinigen. Irgendjemand hat auch die Polizei gerufen. Kurze Prüfung meiner Zulassungen und Behältnisse und gut war. Dann ist sie auch wieder gefahren.

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RiddickBln  30.03.2024, 00:03
@MagisterSamael

Okay aber dann kommen wir wieder zu 2 Punkten die bereits erwähnt wurden.

Es darf keine Kugel rausfliegen und der FS hat kein Geld um da irgendwas umzubauen ?

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MagisterSamael  30.03.2024, 00:06
@RiddickBln

Ja, das habe ich ja auch geschrieben und da stimme ich voll zu:

Das Grundstück ist nicht geeignet für das Abfeuern/Spiel.

Wollte nur darauf eingehen, dass kein Sichtschutz nötig wäre. Die Polizei würde bestimmt gerufen werden - und muss in einem solchen Fall auch immer ausrücken - aber solang genannte Punkte gegeben sind, können Nachbarn anrufen wie sie wollen. Die Polizei hat kein einziges Gesetz in der Hand um irgendwas zu tun.

Geht dann zu Lasten der Steuerzahler. Dem Anrufer kann man natürlich auch keinen Vorwurf machen.

Würde auch immer einen Sichtschutz empfehlen - ist aber nicht vorgeschrieben.

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