Praktische Prüfung zum Fachlagerist

2 Antworten

Für alle die mal auf diese Frage stoßen: Auszubildende haben das Recht auf eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung, sofern nicht vorsätzlich ein Durchfallen herbeigeführt wurde. In dem Fall liegt wohl eine mangelhafte Ausbildung vor, hier könnten sogar Schadensersatzansprüche seitens des Azubis bestehen.

Du müßtes einen Betrieb finden in dem du deine praktische Ausbildung abschließen kannst. So das du auch die praktische Prüfung bestehst. Hilft dir die IHK nicht dabei? Frage mal da nach. Wenn dich ihr Mitgliedsbetrieb nicht richtig ausbilden kann.