Praktische Prüfung in einem anderen land machen?

2 Antworten

soweit mir bekannt ist, kann man, zur Verhinderung des Führerscheintourismus, die Prüfung zur Fahrerlaubnis nur in dem EU Land ablegen, in dem man mindestens 180 Tage seinen Hauptwohnsitz hatte. Das ist bei der Fragestellung unklar. Während Führerscheine innerhalb der EU gegenseitig anerkannt werden, müsste die FS Behörde Auskunft geben, ob bei einer absolvierten Theorieprüfung in einem Land die praktische Prüfung in einem anderen Land abgelegt werden kann

Hier dürfte die EU Norm auch gelten.dieselben Standarts