Pool in einer WEG aufstellen?
Bisher hatten wir auf unserer Sondernutzungsfläche einen Aufstellpool stehen, den wir gerne durch einen freistehenden Holzpool ersetzen möchten. Dazu müssten wir allerdings ca.80 cm tief graben, wegen der Frostgrenze . Wir sind eine WEG mit 4 Einheiten, wovon ein bestimmter Miteigentümer immer gegen alles ist. Nun meine Frage, zählt das Aufstellen als bauliche Veränderung und muss ich hierfür die einstimmige Mehrheit haben, oder würde uns nur die einfache Mehrheit reichen? Leider bin ich mit dem neuen Wohnungseigentümergesetz noch nicht vertraut. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.
3 Antworten
Wieso willst du da etwas graben? Du kannst doch einen einfachen Aufstellpool im Garten platzieren ohne diesen im Boden zu versenken und mit Holz auskleiden. Über den Frost brauchst dir keine Sorgen machen, da das Becken vor dem Winter ordentlich eingewintert wird.
Aber, wenn ich es gut in Erinnerung habe, dann brauchst du eine bauliche Genehmigung, wenn du im Boden etwas versenkst. Andernfalls nicht - lediglich die Zustimmung deiner WG.
Ist eine Bauliche Veränderung die der Zustimmung aller bedarf...
Ich denke dafür wirst du die Zustimmung der anderen Parteien einholen müssen.