Polizistenrang - Rechercheanfrage für Romanprojekt

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Dienstgrade der Polizei kannst du dem Bild entnehmen. Bei der Kriminalpolizei musst du das Wort "Polizei" einfach durch "Kriminal" ersetzen und schon hast du die Dienstgrade der Kriminalbeamten, mit folgenden weiteren Unterschieden:

Bei der Kriminalpolizei heißt es neuerdings "Kriminalsekretär" und nicht "Kriminalpolizeimeister". Das wurde 1953 geändert. Und es heißt nicht mehr "Kriminalpolizeiobermeister", sondern "Kriminalobersekretär". Außerdem gibt es noch (unterhalb des Kriminalsekretärs) bei der Kriminalpolizei den "Kriminalassistenten" und den "Kriminalassistentenanwärter".

Darüber (mittlerer Dienst) heißen sie aber Kriminalmeister, Kriminalobermeister und Kriminalhauptmeister. Aber Vorsicht! In einigen Ländern wurde der mittlere Dienst bei der KriPo völlig abgeschafft. Beim Bundeskriminalamt übrigens auch.

Aber dann geht's los (gehobener Dienst): Kriminalkommissar bis zum Ersten Kriminalkauptkommissar.

Dann kommt der höhere Dienst; der beginnt bei Kriminalrat. Was danach kommt, ist teilweise von Land zu Land unterschiedlich.

Wenn jemand vom Balkon stürzt, entscheiden die Herbeigerufenen, wer eingeschaltet wird. Wird ein Arzt angerufen und keine Polizei, entscheidet der Arzt, ob z. B. ein natürlicher Tod vorliegt oder ein unnatürlicher Tod. Bei einem unnatürlichen Tod, z. B. durch Gewalteinwirkung, Selbstmord, Mord, informiert er die Polizei. Die Polizei entscheidet dann, ob Fremdverschulden vorliegen könnte und gibt es an die Kriminalpolizei ab, sofern diese nicht bereits eingeschaltet wurde. Diese gründen dann eine Kommission aus Beamten, die den Fall (evtl. Mord) untersuchen bzw. ermitteln.

Polizei Dienstränge - (Polizei, Krimi)
Bigsplendor 
Fragesteller
 17.03.2013, 09:56

Wow, vielen Dank, mit so einer ausführlichen Antwort hatte ich gar nicht gerechnet. Das ist wirklich außerordentlich hilfreich! Ich kann ja hier mal posten wenn das Buch fertig ist, wird aber noch eine Weile dauern. Danke :-)

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PepsiMaster  17.03.2013, 19:10

Bei der Kriminalpolizei heißt es neuerdings "Kriminalsekretär" und nicht "Kriminalpolizeimeister". Das wurde 1953 geändert. Und es heißt nicht mehr "Kriminalpolizeiobermeister", sondern "Kriminalobersekretär". Außerdem gibt es noch (unterhalb des Kriminalsekretärs) bei der Kriminalpolizei den "Kriminalassistenten" und den "Kriminalassistentenanwärter".

Bei welcher Laufbahngruppe soll das denn bitte sein?? Alle aufgezählten Dienstgrade gibt es bei keiner der Polizeibehörden in Deutschland heute ...

Dann kommt der höhere Dienst; der beginnt bei Kriminalrat. Was danach kommt, ist teilweise von Land zu Land unterschiedlich.

Nein, die Dienstgrade im höheren Dienst im Bereich von A13 bis A16 sind bundesweit einheitlich (Polizei-/Kriminalrat, ..-oberrat, ..-direktor und Leitender ..-direktor).

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kosy3  17.03.2013, 19:43
@PepsiMaster
  1. Kriminalsekretär und Kriminalobersekretär sind Ränge des mittleren Dienstes.

  2. Im höheren Dienst gibt es marginale Unterschiede. Z. B. gibt es in NRW den Landeskriminaldirektor. In Berlin hieß vergleichbarer Dienstgrad bis 2006 Landeskriminalpolizeidirektor und ab nun Direktor des Landeskriminalamtes. Deswegen schrieb ich auch, dass es "teilweise" Unterschiede gibt und bin nicht näher darauf eingegangen.

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PepsiMaster  17.03.2013, 23:51
@kosy3

@kosy3

zu 1: die Dienstgrade für Kriminalbeamte im mittleren Dienst sind Kriminalmeister, Kriminalobermeister und Kriminalhauptmeister. Den Kriminalsekretär und -obersekretär gab es bei der Gestapo und bei der Deutschen Volkspolizei der DDR.

zu 2: Du beziehst Dich auf den Bereich der Spitzenbeamten / politischen Beamten(Besoldungsgruppe B), also z.B. die Leiter bestimmter Polizeibehörden. Bei den Dienstgraden/Amtsbezeichnungen im Bereich der Besoldungsgruppen A13 bis A16 im höheren Dienst gibt es bundesweit keine Unterschiede.

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kosy3  18.03.2013, 17:38
@PepsiMaster
  • Deshalb schrieb ich ja: "Streiche POLIZEI, setze KRIMINAL.", also Kriminalmeister usw. genau wie ich schrieb. (siehe oben zweiter Satz)

  • Von A13 bis A16 war keine Rede. Diese Einschränkung hast nur du zur Sprache gebracht. Der Fragesteller fragte nur dem "Rang von Polizeibeamten". Das schließt für mich zunächst einmal alle ein; auch B-besoldete.
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PepsiMaster  18.03.2013, 21:33
@kosy3

Deshalb schrieb ich ja: "Streiche POLIZEI, setze KRIMINAL

stimmt .. das hast Du zwar geschrieben, den Satz hast Du allerdings mit dem darauffolgenden Absatz (fälschlicherweise) eingeschränkt. Dort hast Du nämlich behauptet

Bei der Kriminalpolizei heißt es neuerdings "Kriminalsekretär" und nicht "Kriminalpolizeimeister". Das wurde 1953 geändert.

.. und das stimmt ganz einfach nicht.

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PepsiMaster  19.03.2013, 20:33
@kosy3

und die Informationen auf der Seite der Kriminalpolizei stimmen nicht

  1. Das ist nicht die Seite der Kriminalpolizei, sondern die Internetseite eines Verlags ...

  2. Bei dem Artikel geht es um die Veränderung der Amtbezeichnungen im Laufe der Zeit .. und dort steht genau das, was ich geschrieben habe! Die Informationen im Artikel stimmen .. Du hast nur einiges durcheinander geworfen.

Zitat: Die 1953 eingeführten Amtsbezeichnungen des mittleren Dienstes der Kriminalpolizei hatten gerade einmal 5 Jahre Bestand. Aus dem Kriminalsekretär wurde wieder der Kriminalmeister, aus dem Kriminalobersekretär der Kriminalobermeister. Die Bezeichnung Kriminalassistent wurde ersatzlos gestrichen.

Bei der Kriminalpolizei heißt es neuerdings "Kriminalsekretär" und nicht "Kriminalpolizeimeister". Das wurde 1953 geändert

Das hattest Du geschrieben ... interessanter Ausflug in die Geschichte der Polizei .. hat aber, wie schon gesagt, nichts mehr mit den heutigen Amtsbezeichnungen zu tun .. und nach denen wurde hier gefragt. Da passt Dein Satz: "Aber ich glaube, so genau will das der Fragesteller gar nicht wissen" sehr gut ...

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kosy3  29.03.2013, 15:43

Danke für den Stern!

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