polizei,hörgerät?

6 Antworten

Hallo, grundsätzlich kann dir dazu nur der Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde Auskunft geben. Die Voraussetzungen für eine Polizeidiensttauglichkeit sind in der PDV 300 bundesweit festgelegt. Diese ist jedoch nfD, also nur für den Dienstgebrauch. Daher kannst du das ganze nicht genau aus den Vorschriften nachlesen und hier kann das auch keiner, bzw. darf aus der Vorschrift leider nichts preisgeben. Im EVA gibt es jedoch einen Hörtest. Selbst wenn die Erkrankung selbst keine Ausschlusskriterium ist, wirst du diesen wohl kaum bestehen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ärzte die Aufgabe haben, nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand zu beurteilen , sondern auch eine Prognose wagen sollen für die vielen Berufsjahre. Auch wenn es derzeit keine Probleme darstellt weiß man ja nicht, was in Alter ist.

Zudem hast du bei der Polizei Anspruch auf Beihilfe/Freie Heilfürsorge. Das Land/Bund übernimmt also die Aufgabe der Krankenversicherung. Das kannst du dir so vorstellen, dass es eine Topf mit Geld gibt, aus dem die Krankenkosten der Beamten bezahlt werden. Hier wird natürlich versucht nur Leute einzustellen, welche möglichst wenig Kosten verursachen. Deine Erkrankung wird auf Dauer Kosten verursachen, welche bei anderen nicht auftreten. Ebenfalls ein Grund für diese Regelung.

Eine Abschließende Antwort erhältst du nur beim Medizinische Dienst deiner Einstellungbehörde. Deine Chancen würde ich jedoch leider nahe Null einordnen.

Gruß marcco

Nein. Du bist damit leider PDU (polizeidienstuntauglich). Krankenversicherungen für Landesbeamte zahlt der Bürger. Ihm soll nicht mehr aufgebürdet werden, als ohnehin nötig. Da nimmt man bei Einstellung nur gesunde Leute. Krank werden auch die, aber schon mit Handicap einstellen ... das erklär mal dem Steuerzahler.

Ganz abgesehen davon musst du für den aktiven Dienst gesund und fit sein, um ihn auch risikoarm bewältigen zu können.

Gruß S.

Hallo, ich bin momentan in der 10. Klasse in einer Schule für Hörgeschädigte und bin der einzigste in der Klasse, der keinen Hörschaden hat. Ich hatte einen Praktikum bei der Bayerischen Staatlichen Polizei gemacht und dort wurde mir erklärt, dass mit Hörschaden keine Einstellung zur Laufbahn möglich ist. Bei welchem Bundesland willst du dich bei der Polizei bewerben? Denn der mittlerer Dienst ist bei eingen Polizeibehörden schon abgeschafft worden. Das tut mir sehr leid.

LG

Wird nichts werden, Du wirst den Gesundheitstest nicht überstehen.

wird schwer werden durch den eignungstest zu kommen.............