Die Antwort ist klar "Ja". Es ist durchaus möglich.

Bei einem normalen (einfachen) Diebstahl wirst es oftmals keine Gerichtsverhandlung geben. Jugendstrafrecht hin oder her.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben.

Bei einfach gelagerten Sachverhalten wird oftmals ein Strafbefehl erlassen um die Gerichte zu entlasten. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl nicht, wird die Staatsanwaltschaft in aller Regel Anklage erheben. Nach Zulassung der Anklage durch das Gericht kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung.

Das du bei der Polizei eine Aussage machen musst ist im übrigen nicht korrekt. Als Beschulditer steht es dir frei, Angaben zur Sache zu machen.

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Hallo,

Aufjedenfall musst du angegeben, dass damals ein Ermittlungsverfahren gegen dich geführt wurde. Logischerweise wirst du auch im Vorgangssystem der Polizei überprüft. Spätens dann würde auffallen, dass du etwas verschwiegen hast und du wärst raus.

Je nach Einzelfall wird entschieden, ob du weiterhin am Bewerbungsverfahren teilnehmen darfst. Bei nicht schwerwiegenden, einmaligen Taten in Jugendalter wird da aber oft darüber hinweggesehen.

Generell kann ich dir empfehlen mit deinem zuständigen Einstellungsberater Kontakt aufzunehmen. Von diesem bekommst du dann auch die bestmögliche Beratung.


Gruß 

Marcco

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Hallo,

die Polizei Niedersachsen wird durch die Firma LED-Lenser beliefert. Ich bin damit auch sehr zufrieden.

Schau dir mal die hier an: http://shop.ledlenser.com/led-lenser\_R\_-p5r2-71368/

Wenn du weniger ausgeben willst, gibt es auch noch andere Modelle. Aber ich denke damit kann er wirklich was anfangen.

Zudem wäre ein gutes Geschenk gleich ein passendes Holster. Google einfach mal nach Cop-Shop. Diese taktischen Holster auf der LED-Lenser Seite braucht kein Mensch, die Stoffholster dort sind Mist.

Gruß marcco

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Polizei ist Ländersache. Somit gibt es verschiedene Regelungen/Ausstattungen.

Es gibt Bundeslänger/Bereiche, in denen die Streifenwagen mit dieser Technik ausgestattet sind. Die Aufnahmen werden dann nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht, wenn sie nicht zur Beweissicherung gespeichert werden.

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Nein. Sie werden nicht automatisch in AFIS (Datenbank für Fingerabdrücke) eingespeichert. Bei der Tatortaufnahme werden Handschuhe getragen. Also sollten dort keine Fingerabdrücke zu finden sein.

Hat ein Polizist doch etwas angefasst, was auf Fingerabdrücke untersucht werden soll, so gibt er wie jeder andere Tatortberechtigte seine Fingerabdrücke ab. Diese werden dann mit dieser Spur verglichen und danach gelöscht.

Die Speicherung von Fingerabdrücken ist ein Grundrechtseingriff. Daher darf auch nicht einfach jeder Tatortberechtigte in der Datenbank gespeichert werden. Diese Rechte hat auch ein Polizeibeamter.

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Wenn der Täter dir seinen Personalausweis zeigt, so ist die Identität zweifelsfrei festgestellt. So kommt eine Festnahme nach §127 I StPO nicht mehr in Betracht. Die Polizei kann auf dieser Grundlage das Strafverfahren gegen die Person einleiten.

Eine Ausnahme wäre es wenn durch das "laufen lassen" gefahren entstehen würden. Dann könnte man Rechtefertigungsbestände wie Notwehr, Notstand, Selbsthilfe usw. prüfen. Also wenn dieser dann beispielsweise jemanden etwas antun würde oder noch Stehlgut bei sich hat.

Hinterherlaufen musst du nicht. Du hast ja seine Personalien. Alles weitere erledigt die Polizei.

Gruß marcco

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Fahren ohne Fahrerlaubnis Problem mit Gerichtstermin

Hallo, Ich bin 15 Jahre alt und werde bald 16 Jahre alt. Ich bin bis vor 2 Wochen Roller gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Ich besitze eine Prüfbescheinigung und der Roller lief 50Km/H also zu schnell. Ich habe das direkt eingeräumt. Ich durfte den Roller nach einer Vorladung auf der Polizei wieder mitnehmen. Ich sollte ihn drosseln oder drosseln lassen und binnen einer Woche wieder vorzeigen. Der Polizist meinte es sei egal wer es macht. Also hab ich es selbst und auch gewissenhaft gemacht. So nun hab ich ihn gedrosselt und vorgezeigt. Er wurde mir abgenommen ohne größeren Aufwand. Zwei Wochen später hielten sie mich wieder an. Sie führen mir mit Blaulicht hinter her. Ich wollte auf den Parkplatz eines Supermarktes fahren damit ich nicht auf der Straße stehe. Der Polizist fragte mich ob er kurz fahren dürfte um die Geschwindigkeit fest zu stellen. Ich hatte ja nichts zu befürchten also lies ich ihn fahren. Er fuhr über den Parkplatz und war fast 5 Minuten weg. Ich sah ihn nicht mehr und hören konnte ich ihn auch nicht mehr. Als er dann zurück kam, meinte er, er sei 40kmH gefahren. Ich konnte mir das nicht vorstellen und stritt es ab. Er bat mich das Kennzeichen abzuschrauben und den Roller dann wegzuschieben. Ich bekam es jedoch nicht ab. Die Schraube war vereiert. Die beiden Beamten saßen im Auto und haben sich Tod gelacht wie ich im nassen gekniet habe und verzweifelt versucht habe es abzuschrauben. Ich habe immer wieder angedeutet, das es nicht geht. Darauf die Antwort mach weiter! Weil ich etwas aufgeregt war fragte er mich dann ob ich Drogen genommen hätte! Hatte ich nicht. Nach 15 Minuten baten Sie mich hinter ihnen her zu fahren aufs Revier. Ich für hinter ihnen her und sie haben Vollgas. Ich kam kaum hinter her weil ich ja nur dreißig fahren konnte. Ich frage mich jetzt in es bei mir an meinem Gewicht gelegen haben könnte oder ob der Polizist einfach gelogen hat, da er vielleicht wusste das der Roller noch nie auf dem Prüfstand war. Als wir ankamen stellte er mir die Papiere für die Sicherstellung aus und bat mich zu warten bis sie den Roller über den Prüfstand gezogen hätten. Ich bin dann nach Hause. 1 1/2 Wochen später kam der Anruf und ein Brief mit der Vorladung zur Aussage aufs Revier. Morgen habe ich die 1. Gerichtsverhandlung und ich will wissen ob ich der Richterin etwas von 2. Fall erzählen soll oder nicht und vor allem wie ich es erzählen soll. Ich habe den Roller noch nicht wieder geholt und weiß auch noch nicht was er tatsächlich läuft, da ich erst am Mittwoch auf das Revier kommen soll Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG Kilian Loth

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Du beantwortest die Fragen, welche dir gestellt werden wahrheitsgemäß. Extra erwähnen musst du die zweite Sache nicht. Mit der dir vorgeworfenen Straftat hat das absolut nichts zu tun.

Warte einfach ab, was nun herauskommt. Mehr kannst du nicht machen. Ob es zu einer zweiten Gerichtsverhandlung kommt ist ja noch überhaupt nicht klar.

Viel verwunderlicher finde ich die Aufforderung des Polizisten ihnen zu folgen. Wenn der Roller wirklich zu schnell ist, ist das eine zweite Straftat, also ein erneutes Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn er dich hierzu auffordert/es zulässt macht er sich als Polizeibeamter strafbar.

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Es handelt sich um eine Signalgeber. Hiermit können Schriftzüge wie STOPP POLIZEI aufgeschalten werden um Verkehrsteilnehmer anzuhaltende. Das ist dem Umstand geschuldet, dass durch die Hohe des Dachs dieser Schriftzug im vorausfahrenden Pkw nicht lesbar wäre. Oft ist auch noch eine blitzende Leuchte eingebaut um die Auffälligkeit zu erhöhen. Nennt sich Yelp.

Andere Bullis haben den Signalgeber im Fahrgastraum.

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Spannendes Thema, ganz ehrlich!

Ich wage allerdings sehr zu bezweifeln, dass die Auswirkung von Gewaltspielen in diesem Kontext bereits untersucht wurde. Es ist ja noch nicht mal klar, welche Auswirkungen diese Spiele generell haben.

Ich denke auch, dass sich hiermit keine fundierte Hausarbeit mit mehren Quellen anfertigen lässt. Denk am besten noch über weitere Themen nach. Wenn du im Bereich der Polizei bleiben willst, wie wärs mit dem Jagdfieber und der Cop Culture beispielsweise in Kontext einer Verfolgungsfahrt. Sind eigentlich ganz interessante Themen zu denen man auch was findet.

Gruß marcco

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Der Beutel wird beschlagnahmt und deine Personalien werden festgestellt. Eventuell wirst du auch noch belehrt, dass du vor der Polizei keine Angaben machen musst. Damit ist die Sache erstmal beendet.

In der Folge wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Deine Eltern werden hierüber informiert. Nach der Analyse des Stoffes ist klar, dass sich dieser Verdacht nicht bestätigt hat und keine Straftat vorliegt. Somit ist das Ermittlungsverfahren beendet.

Wenn du die Wahrheit gesagt hast, ist auch der Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat nicht gegeben.

Du hast hierdurch keine negativen Konsequenzen und keine Kosten.

Gruß marcco

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Das kommt ganz auf deinen Arbeitgeber an. Wie wärs, wenn du diesen einfach mal kontaktierst?

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Eine Anzeige kannst du immer erstatten. Ob es sinnvoll ist kommt auf die Tat an. Entscheidend ist, ob ein Strafantrag erforderlich ist. Verjährungsfristen werden, wenn es keine Ordnungswidrigkeit war, noch nicht erfüllt sein.


Du schreibst unten von einer Gefährlichen Körperverletzung. Dies ist ein Offizialdelikt, Daher ist kein Strafantrag nötig.

Einer Strafverfolgung steht nicht im Wege.

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Du meisten Ausbildungen dauern länger und 1000€ sind in der Ausbildung ein spitzen Gehalt.

Ich verstehe nicht, wie deiner Frage gemeint ist. Nach einer erfolgreichen Teilnahme am Einstellungsverfahren wirst du eingestellt/zum Beamten auf Widerruf ernannt.

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Auf dich wird durchaus etwas zukommen.


§29 I Nr. 3 BtMG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,


Entscheidend ist hier, dass nicht das Eigentum sondern der Besitz bestraft wurde. Da du das Cannabis in Hand hattest kann dir dieser Besitz nachgewiesen werden. Dies hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.

Gegen dich wird eine Strafanzeige gefertigt werden. In der Regel wird diese bei einem Erstvergehen und einer derart geringen Menge eingestellt werden. Das entscheidet aber der Staatsanwalt und nicht die Polizei. Eine "Freimenge" gibt es nicht. Cannabis ist immer strafbar, wenn du keine Erlaubnis dafür hast. Du wirst wegen einer solchen Sache nicht vorbestraft sein. Wenn du dich aber zum Beispiel bei der Polizei bewirbst können durchaus Probleme auftreten.

Gruß

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Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass dies kein Problem ist. Ich bin zwar beim THW und der Polizei aber das lässt sich problemlos übertragen. Die Polizei unterstützt das ganz und gewährt auch durchaus Sonderurlaub für Lehrgänge.

Natürlich kannst du während des Dienstes keine Einsätze wahrnehmen. Da gilt auch keine Befreiung vom Arbeitsplatz. Die Schichtstärke muss ja aufrecht erhalten werden. Aber deine Freizeit kannst du gestalten wie du willst.

Zu dem Verdienstmöglichkeiten nutze einfach google. Da findest du fix was. Gruß marcco

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Melde das dem Sozialamt. Die veranlassen dann weitere Schritte.

Originär zuständig bezüglich der Schwarzarbeit ist der Zoll. Auch diesem Weg kannst du gehen. Meine Wahl wäre jedoch das Sozialamt/Jobcenter.

Gruß

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