Polizei schriftliche Äußerung als Beschuldigter = anzeige?

3 Antworten

Hallo,

prinzipiell musst du dich als Beschuldigter nicht zur Sache äußern.

In dem Fall würde ich halt erstmal mit dem Geschädigten sprechen und dich entschuldigen und den Schaden übernehmen.

Wenn du magst, kannst du dann in deinen Äußerungsbogen reinschreiben, dass du im Vollsuff die Wohnungstür verwechselt hast, dich beim Geschädigten aber schon entschuldigt und den Schaden beglichen hast.

Damit dürfte es auf eine "fahrlässige Sachbeschädigung" rauslaufen, die es so im Strafgesetzbuch nicht gibt, also gehst du dementsprechend straffrei aus der Sache raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Artus01  07.07.2021, 16:06

Bis auf den letzten Absatz alles gut.

Der Staatsanwalt wird den Geschädigten auf den Privatklageweg verweisen.

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Dommie1306  07.07.2021, 17:34
@Artus01

Für was?

Es gibt den Straftatbestand fahrlässige Sachbeschädigung schlicht nicht.

Da nutzt auch keine Privatklage.

Das läuft in dem Fall auf eine reine Zivilrechtssache raus...

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Artus01  07.07.2021, 19:48
@Dommie1306

Stimmt, aber es gibt den Straftatbestand der Sachbeschädigung, § 303 StGB.

Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt, deshalb kann der Staatsanwalt einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.

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Dommie1306  08.07.2021, 08:31
@Artus01

Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass du diesbezüglich andere Erfahrungen gemacht hast.

Meine Erfahrung aus der Praxis - 15 Jahre Polizeivollzugsdienst - in Bayern(!) ist, dass in der Konstellation immer auf die Tatsache verwiesen wird, dass es eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt und auf das Zivilrecht verwiesen wird. Sachbeschädigung auf Grund Suff wird hier halt als "fahrlässig" beurteilt :D

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Artus01  08.07.2021, 12:39
@Dommie1306

Das in Bayern die Uhren anders gehen ist ja allseits bekannt. Wenn man allerdings von Trunkenheit, oder auch Suff, ausgeht, so kommt automatisch der § 323a StGB ins Spiel.

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Du brauchst Dich als Beschuldigter eigentlich gar nicht zu äußern

aber

ich würde Schadensersatz leisten bei den Leuten und mich auf jeden Fall im Vorfeld bei ihnen entschuldigen

Was muss ich mit diesem Schreiben tun

Darin kannst du deine Sicht der Dinge äussern, musst du aber nicht.

Gozuti 
Fragesteller
 07.07.2021, 15:52

Sollte man das machen oder besser nicht?

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