Polizei nimmt Geld ab ohne Begründung?

9 Antworten

Ja, die Polizei darf verdächtige Geldmengen abschöpfen. Es ist lebensfremd, dass jemand mit soviel Bargeld ohne kaufabsicht unterwegs ist. Zu deinem Glück muss die Maßnahme von einem Richter abgesegnet werden. Deine Kontoauszüge sind dem entsprechend hoffentlich aussagekräftig.

Ja. Bis die Herkunft des Geldes geklärt ist dürfen die es einbehalten bei Verdacht auf Drogengeld. Du hast dich auch verdächtig verhalten durch deine Flucht. Wenn Du nachweisen kannst woher es ist, dann bekommst Du es wieder.

Es kommt wie immer auf die Gesamtumstände an. Wurde Dir eine Straftat vorgeworfen?

Wenn irgendeine Straftat im Raum steht, egal welche, kann das Geld im Rahmen von Geldwäscheverdacht/Gewinnabschöpfung beschlagnahmt werden, Paragr. 73ff. StGB. Oder aber zur Gefahrenabwehr, geht auch, hat aber eine andere Rechtsgrundlage und ist Verwaltungsrecht.

Schau mal auf das Sicherstellungsprotokoll nach welcher Vorschrift es sichergestellt wurde.

Sie werden es auf alle Fälle nicht herausgeben nur weil Du hingeht und nach Ihren Dienstnumemrn fragst. Das beeindruckt keinen Polizisten, auch wenn das immer alle glauben.

Ohne konkrete Grundlage der Beschlagnahme lässt sich wenig dazu sagen, aber:

Die Flucht und in diesem Kontext dann vor allem die vermutliche Stückelung des Betrages (vor allem kleine Scheine) dürften den Eindruck erweckt haben, dass Du ein Dealer bist. Final über den Einzug des Geldes entscheiden kann am Ende aber nur ein Gericht.

die Polizei hatte sofort den Verdacht das es Drogengeld ist, ohne Anhaltspunkte oder Grundlage

Na ja, Verdachtsmomente muss es ja wohl gegeben haben. So einfach ohne jeglichen Grund ueberprueft einen die Polizei nicht und stellt erst recht kein Bargeld sicher. Oft erschliessen sich dem Betroffenen aber die Gruende nicht sofort.

Aber wenn dir nicht nachgewiesen wird, dass es sich tatsaechlich um Drogengeld handelt, wirst du es irgendwann wieder bekommen. Kann aber dauern.