Pkw Verkauf - arglistige Täuschung? Reisekosten?
Bei Kleinanzeigen wurde ein Fahrzeug privat angeboten.
US-Import, Deutsches Kennzeichen, TÜV vor einem Monat abgelaufen, voll Fahrbereit, absolut rostfrei ! (Haftungsausschluss-Hinweis nach neuem EU-Recht nicht im Inserat vorhanden)
Ferner eine schriftliche Mail-Anfrage zum Rost, welche erneut mit rostfrei bestätigt wurde.
Fernmündliche Prèisverhandlung und Verabredung zur Abholung und Übergabe zum nächsten Tag mit ca. 9 Stunden Anfahrt (Bahn-Flug-Bahn) Tickets wurden Verkäufer zugemailt, und der Erhalt bestätigt.
Ein schriftlicher Vorvertrag wurde nicht gemacht.
Nur ein Zuhörer des Telefonates zur Verabredung und Ticketbestellung und Übersendung ist vorhanden.
Zwei Stunden vor Ziel ..... Telefonat Abholungstermin bestätigt.
Eine Stunde vor Ziel .... Telefonat . Weiterer neuer Interessent habe 2 erhebliche Durchrostungen festgestellt, zudem höheren Preis angeboten, Fahrzeug wurde verkauft.
Ist eine Klage zu meinen entstandenen Reisekosten möglich ?
2 Antworten
Ein mündlicher Vertrag ist immer schwer zu belegen, aber wenn ein Zeuge anwesend war und das Auto mündlich verkauft wurde, dann ist ein Rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Du kannst den Verkäufer nicht nur auf Schadenersatz für die Reisekosten verklagen, sondern auch auf die Herausgabe des Fahrzeugs oder einem anderen dem Wert entsprechenden Fahrzeugs, wenn das ursprüngliche Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist.
Ferner kannst du sogar noch weitere Kosten geltend machen, wenn du zum Beispiel dein altes Auto bereits verkauft hast, weil du davon ausgegangen bist, dass du ein neues hast. Das sind dann Folgeschäden.
Nimm dir dazu alsbald einen Anwalt.
Ich würde jetzt folgendes machen, dass wird dir der Anwalt in der Erstberatung auch sagen: Schreib dem Typen ein Brief, in dem du die Herausgabe des Fahrzeugs verlangst und ebenso der entstandene Schaden. Du musstest schließlich auch wieder zurück fahren.
Setze eine Frist von 2 Wochen, schick diesen Brief per Einwurf Einschreiben raus, dadurch bekommst du bestätigt, wann der Brief eingegangen ist. Falls diese Frist fruchtlos verstreicht, schaltest du einen Anwalt ein. Dieser wird das gleiche auch nochmal machen.
Du kannst dies auch direkt mit in den Brief schreiben, dass du einen Anwalt einschalten wirst. Weise aber auch darauf hin, dass ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist.
Falls du dir unsicher bist, lass das direkt durch einen Anwalt machen.
Nur damit das klar ist, das hier ist keine Rechtsberatung ^^ Nur als Disclaimer, nicht dass du nachher schreist ... eh, der hat das so und so gesagt. :D Ich kann dir nur das schreiben, wie ich das in der Vergangenheit immer gemacht habe.
Möglich ja, denn verklagen kann man so gut wie alles und jeden. Die Frage hierbei stellt sich allerdings, ist derart Klage sinnvoll und vorallem aussichtsreich genug diese zu gewinnen. Und hierbei habe ich ehrlich gesagt so meine Zweifel. Verbuche derart also unter "Lebenserfahrung" und gut ist.
Kurzform, von diesem Typ siehst du keinen Cent, lediglich dein Geld wird weg sein wenn du einen Prozess beginnen solltest.
Dem kann ich leider nicht zustimmen, wenn ein Kaufvertrag, auch wenn dieser nur mündlich erfolgt ist und ein Zeuge anwesend war, kann dieser Zivilrechtlich durchgesetzt werden.
Ob das ein Erfolg oder eine Niederlage ist, dass wird das Gericht entscheiden müssen.
...mach was du willst, und dennoch wirst du von dem keinen Cent sehen. Ich kenne derart Brüder ("Was isch letzte Preis?!") ganz genau, im Ggenteil, wenn du denen meinst dumm kommen zu müssen, stechen die dich und deine Sippe einfach weg, Thema erledigt.
Du musst ja Erfahrungen im Leben gesammelt haben, dass du die so gut kennst. Komisch, dass wir hier überhaupt schreiben....
Dann ruf doch da mal an und bitte um Übernahmezusage. Die Frage hier ist doch dann vollkommen überflüssig.
Ja, wenn dann der Ali dir die 25 cm "Sohlingen" durch deinen Wanst führt, redest du anders darüber.
Danke für den Hinweis. Hatte von meinem Rechtsempfinden her das gleiche gedacht.