Pkw Verkauf - arglistige Täuschung? Reisekosten?

2 Antworten

Ein mündlicher Vertrag ist immer schwer zu belegen, aber wenn ein Zeuge anwesend war und das Auto mündlich verkauft wurde, dann ist ein Rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Du kannst den Verkäufer nicht nur auf Schadenersatz für die Reisekosten verklagen, sondern auch auf die Herausgabe des Fahrzeugs oder einem anderen dem Wert entsprechenden Fahrzeugs, wenn das ursprüngliche Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist.

Ferner kannst du sogar noch weitere Kosten geltend machen, wenn du zum Beispiel dein altes Auto bereits verkauft hast, weil du davon ausgegangen bist, dass du ein neues hast. Das sind dann Folgeschäden.

Nimm dir dazu alsbald einen Anwalt.

Vespi2022 
Fragesteller
 10.12.2022, 01:58

Danke für den Hinweis. Hatte von meinem Rechtsempfinden her das gleiche gedacht.

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Xearox  10.12.2022, 02:05
@Vespi2022

Ich würde jetzt folgendes machen, dass wird dir der Anwalt in der Erstberatung auch sagen: Schreib dem Typen ein Brief, in dem du die Herausgabe des Fahrzeugs verlangst und ebenso der entstandene Schaden. Du musstest schließlich auch wieder zurück fahren.

Setze eine Frist von 2 Wochen, schick diesen Brief per Einwurf Einschreiben raus, dadurch bekommst du bestätigt, wann der Brief eingegangen ist. Falls diese Frist fruchtlos verstreicht, schaltest du einen Anwalt ein. Dieser wird das gleiche auch nochmal machen.

Du kannst dies auch direkt mit in den Brief schreiben, dass du einen Anwalt einschalten wirst. Weise aber auch darauf hin, dass ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist.

Falls du dir unsicher bist, lass das direkt durch einen Anwalt machen.

Nur damit das klar ist, das hier ist keine Rechtsberatung ^^ Nur als Disclaimer, nicht dass du nachher schreist ... eh, der hat das so und so gesagt. :D Ich kann dir nur das schreiben, wie ich das in der Vergangenheit immer gemacht habe.

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Möglich ja, denn verklagen kann man so gut wie alles und jeden. Die Frage hierbei stellt sich allerdings, ist derart Klage sinnvoll und vorallem aussichtsreich genug diese zu gewinnen. Und hierbei habe ich ehrlich gesagt so meine Zweifel. Verbuche derart also unter "Lebenserfahrung" und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vespi2022 
Fragesteller
 10.12.2022, 01:50

Ist es nicht auch eine Frage der Glaubhaftmachung ?

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DerAdelsmann  10.12.2022, 01:53
@Vespi2022

Kurzform, von diesem Typ siehst du keinen Cent, lediglich dein Geld wird weg sein wenn du einen Prozess beginnen solltest.

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Xearox  10.12.2022, 01:58
@DerAdelsmann

Dem kann ich leider nicht zustimmen, wenn ein Kaufvertrag, auch wenn dieser nur mündlich erfolgt ist und ein Zeuge anwesend war, kann dieser Zivilrechtlich durchgesetzt werden.

Ob das ein Erfolg oder eine Niederlage ist, dass wird das Gericht entscheiden müssen.

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DerAdelsmann  10.12.2022, 02:02
@Vespi2022

...mach was du willst, und dennoch wirst du von dem keinen Cent sehen. Ich kenne derart Brüder ("Was isch letzte Preis?!") ganz genau, im Ggenteil, wenn du denen meinst dumm kommen zu müssen, stechen die dich und deine Sippe einfach weg, Thema erledigt.

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Xearox  10.12.2022, 02:06
@DerAdelsmann

Du musst ja Erfahrungen im Leben gesammelt haben, dass du die so gut kennst. Komisch, dass wir hier überhaupt schreiben....

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Fraganti  10.12.2022, 02:06
@Vespi2022

Dann ruf doch da mal an und bitte um Übernahmezusage. Die Frage hier ist doch dann vollkommen überflüssig.

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Vespi2022 
Fragesteller
 10.12.2022, 02:10
@Fraganti

Stimmt ! Auf diese Idee bin ich nicht gekommen, Dankeschön

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DerAdelsmann  10.12.2022, 02:10
@Vespi2022

Ja, wenn dann der Ali dir die 25 cm "Sohlingen" durch deinen Wanst führt, redest du anders darüber.

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