Philosophische Aussage erklären?

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Erst müsste der Begriff "Recht" klar so definiert werden wie Rousseau ihn meinte.

Ich sehe in den beiden Aussagen keinen Widerspruch. Warum sollten Menschen, die als weder frei noch unfrei gesehen werden nicht auch friedlich und zahm sein?


DasMomo0803 
Fragesteller
 30.05.2022, 15:31

Rousseau meinte auch kein natürliches Recht = also kein Naturgesetz. Vielleicht meinte er mit Rechte die Gesetze? Und danke für die untere Erklärung, ich weiß nicht, wieso ich das so angesehen habe.

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CleverRemo  30.05.2022, 15:39
@DasMomo0803

Ja, ich denke auch, dass Rousseaus die Judikative meinte. Also die Gesetze und Rechte, die wir heute kennen. In seinem Zitat meint er aber auch, dass es kein selbstverständliches Recht gibt, dass sich aus der Natur ableiten ließe. In der Judikative gibts ja immer Rechte und Pflichten. Wenn es die Judikative nicht gibt, dann gibt es auch keine Rechte und Pflichten.

Der Punkt ist aber, dass es so etwas wie Konsequenzen gibt und die stehen dem Recht sehr nahe. In der Natur gibt es zwar keine Rechte und Pflichten wie bei der Judikative also der modernen Rechtsprechung allerdings gibt es Konsequenzen.

Wenn z. B. der Rudelführer einer Schimpansengruppe nicht dafür sorgt, dass er der alleinige Sexualpartner der Weibchen ist, werden ihn die anderen Männchen auch den Status als Rudelführer streitig machen. Es gibt also so etwa wie Naturgesetze, die in der Natur ihre Gültigkeit haben und bis zum Menschen reichen. Denn auch bei Menschen gibt es diese Regeln und Konsequenzen. Es sind aber eher ungeschriebene Verhaltensregeln und keine Gesetze im heutigen Sinne.

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Staatliches Recht (Gesetze) wird durch eine politisch-moralisch geordnete Gesellschaft gegeben (= positives (= lat. ponere > (gut) erstelltes - von den Menschen) Recht/Gesetz).

Das Gegenteil ist das menschenunabhängige Naturrecht.

Rousseau glaubt daran, dass der Mensch von Natur aus gut ist (vgl. Aristoteles) - im Gegensatz zu Hobbes´ früherer Meinung: Homo homini lupus est < Begriff aus der Komödie "Asinaria" des vor Christus antiken Römers Titus Maccius Plautus).

Und er glaubt deshalb, dass es kein Naturgesetz (Naturrecht) über die Freiheit und Unfreiheit des Menschen geben kann; denn Freiheit und Unfreiheit bestimme nur der Staat, also das positive Recht, z. B. bei der Bestrafung eines Verbrechers (Haftstrafe = staatlich angeordnete Unfreiheit eines Menschen).

Das Problem ist dabei: Was ist denn nun wirklich Ursache und Wirkung in dieser aufklärerischen Rechtsphilosophie?