Pfusch bei Ändereungsschneiderei - wer zahlt Gutachter?
Hallo zusammen,
ich habe ein Kleid dass mir etwas zu lang und etwas zu kurz war bei einer Änderungsschneiderei abgegeben, zum Kürzen und Weiten. Bei Abholung sagte die Schneiderin dass sie es nur gekürzt hat weil Weiten nicht möglich war (war okay für mich, habe auch nur das Kürzen bezahlt). Zuhause fiel mir auf dass sie das wohl doch versucht hat, ergo einige Nähte aufgetrennt hat usw., es dann aber nicht wieder ordentich vernäht, überall standen Fäden raus, die Naht war schief, Laufmaschen gezogen usw.
Sie das Kleid jetzt an ihre Versicherung geschickt und mir unterbreitet dass ich die Kosten für das Gutachten zahlen müsste - obwohl sie mich gar nicht in diese Entscheidung einbezogen hat. Meine Frage nun ob das rechtens ist...
Im übrigen geht es hier um 70 Euro die das Kleid gekostet hat, wenn sie mir einfach mein Geld zurückgegeben hätte, wäre ich zufrieden gewesen...
Danke euch!
Alexa
2 Antworten
Sie das Kleid jetzt an ihre Versicherung geschickt
Damit ist das zunächst einmal ihr Bier
und mir unterbreitet dass ich die Kosten für das Gutachten zahlen müsste -
Wer sagt denn, dass ein Gutachter her muss. Bei einem Kleid in dieser Preisklasse würde ich das verneinen.
obwohl sie mich gar nicht in diese Entscheidung einbezogen hat
Schon auch deswegen.
Der Anspruchsteller hat seinen Schaden gerichtsfest zu belegen, also bezahlt er auch den (gerichtlich bestellten) Gutachter.
Und darf hoffen, einen Teil davon erstattet zu bekommen.
Viel Glück.
Hallo,
Das ging schnell, Danke :)
Bin ich der Anspruchssteller? Sorry, bin des Juriste-Deutsch nicht mächtig