Pferdehaltung im Gewerbegebiet?

2 Antworten

So ein Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine Wirksamkeit für andere Fälle entfaltet.

Die Gegebenheiten unterscheiden sich von Fall zu Fall, daher muss auch jeder Fall einzeln geprüft werden.

Es war schon immer unter gewissen Umständen erlaubt.

Jedoch kann ein Amt auch die Nutzung in Bezug auf die Haltungsrichtlinien, (Artgemäße Haltung) als bedenklich empfinden und untersagen!

Hier müsste man die genaue Lage vor Ort und die Einwände des Amtes genau ergründen.