Pfändungschutzkonto Sparkasse?

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Mein Tipp: Finger weg von einem P-Konto, wenn Du keine finanziellen Probleme hast!! Das Konto bzw. Du wirst der Schufa gemeldet und jeder Vertragspartner der Schufa weiß dann, dass Du - aus welchem Grund auch immer - ein P-Konto hast. So werden zum Beispiel Handy-Verträge schwieriger abzuschließen, wenn nicht gar unmöglich. Ein weiters Bankkonto kannst du auch nicht eröffnen. Du zerstörst deine Reputation als Schuldner. In der Presse wird einem immer vorgegaukelt, dass man alle Sorgen los ist mit eine P-Konto. Ich warne davor.

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Wer hohe Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) umwandeln. Das P-Konto sorgt dafür, dass man trotz laufender Pfändung einen Betrag zur Existenzsicherung behält. Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei 1.178,59 Euro Euro pro Kalendermonat. Bei Unterhaltsverpflichtungen erhöht sie sich. Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen.

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Das Konto selbst kostet in der Regel dann aber Gebühren. Der Pfändungsschutz gilt zudem nur für das Guthaben. Wer sein Konto also überzieht (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung), muss es zuerst ausgleichen, um das Existenzminimum wieder zu schützen. (Quelle: www.sparkasse.de )

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