Bei P-Konto Gehalt bar auszahlen und dann Auszahlung vom Onlinecasino aufs Konto schicken?
Ist es erlaubt beim P-Konto das Gehalt bar auszuzahlen um noch eine Auszahlung vom Onlinecasino aufs Konto zu schicken, so dass man den Freibetrag theoretisch nicht übersteigt und somit eine Pfändung umgeht? Arbeitgeber meint, Barauszahlung ist kein Problem. Er kann nachweisen dass er bezahlt hat. Steht eh alles auf den Abrechnungen. Und dann bleibt auf dem Konto der Freibetrag von ca 1.170€ immer noch frei. Jetzt will ich 1.000€ vom Sportwettanbieter aufs Konto überweisen. Ist so etwas rechtlich?
Das Gehalt selber überschreitet nicht den Freibetrag.
3 Antworten
Verboten ist es nicht und wird auch zunächst funktionieren, solange bis Dein Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird.
Das ist egal, denn bei einer Lohnpfändung bekommt der Gläubiger das Geld von Deinem Arbeitgeber. Zudem wird er nachprüfen wieviel an Gewinn bei Dir engegangen ist und den "überschüssigen" Betrag ebenfalls von Deinem Lohn pfänden. Für Dich ist es dann dumm gelaufen wenn Du mal nichts gewinnst.
Ist es ganz sicher? Ich habe das auch vor paar Monaten gemacht mit kleineren Beträgen und es gab keine Probleme.
Beachte: man kann dein Konto und/oder deinen Lohn direkt beim Arbeitgeber pfänden, bzw. dies bei letzteren versuchen.
Na was habe ich wohl oben in meiner Antwort geschrieben??????
Natürlich kannst du dir deinen Arbeitslohn vom Arbeitgeber bar auszahlen lassen. Das ist kein Problem. Unabhängig vom P-Konto und Pfändungen.
Dennoch solltest du dir dies quittieren lassen.
Wenn du dir Sportwetten - Guthaben auf dein P-Konto überweisen lassen willst, ist das auch kein Problem. Dann darf bloß in dem Monat kein weiteres Guthaben ( bzw. nicht viel davon ) auf`s P-Konto kommen. Sonst wird es wegen dem Freibetrag eng.
Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann ist alles super. Dann kannst du dir auch 50.000 € überweisen lassen.
Du meinst, ob Du Geld, dass Du durch das Glücksspiel für Deine Gläubiger zur Schuldentilgung erwirtschaftet hast, behalten darfst?
Wo steht dass man mittels Glücksspiel Geld für die Schuldentilgung erwirtschaftet? Ich jedenfalls habe es nicht geschrieben,
Das Gehalt überschreitet nicht den Freibetrag des P-Kontos.