Bei P-Konto Gehalt bar auszahlen und dann Auszahlung vom Onlinecasino aufs Konto schicken?


27.12.2019, 11:08

Das Gehalt selber überschreitet nicht den Freibetrag.

3 Antworten

Verboten ist es nicht und wird auch zunächst funktionieren, solange bis Dein Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird.

verreisterNutzer  27.12.2019, 11:13

Das Gehalt überschreitet nicht den Freibetrag des P-Kontos.

0
Artus01  27.12.2019, 11:21
@verreisterNutzer

Das ist egal, denn bei einer Lohnpfändung bekommt der Gläubiger das Geld von Deinem Arbeitgeber. Zudem wird er nachprüfen wieviel an Gewinn bei Dir engegangen ist und den "überschüssigen" Betrag ebenfalls von Deinem Lohn pfänden. Für Dich ist es dann dumm gelaufen wenn Du mal nichts gewinnst.

1
verreisterNutzer  27.12.2019, 11:26
@Artus01

Ist es ganz sicher? Ich habe das auch vor paar Monaten gemacht mit kleineren Beträgen und es gab keine Probleme.

0
JuristMoral  27.12.2019, 22:26
@verreisterNutzer

Beachte: man kann dein Konto und/oder deinen Lohn direkt beim Arbeitgeber pfänden, bzw. dies bei letzteren versuchen.

0
Artus01  28.12.2019, 08:15
@JuristMoral

Na was habe ich wohl oben in meiner Antwort geschrieben??????

0

Natürlich kannst du dir deinen Arbeitslohn vom Arbeitgeber bar auszahlen lassen. Das ist kein Problem. Unabhängig vom P-Konto und Pfändungen.

Dennoch solltest du dir dies quittieren lassen.

Wenn du dir Sportwetten - Guthaben auf dein P-Konto überweisen lassen willst, ist das auch kein Problem. Dann darf bloß in dem Monat kein weiteres Guthaben ( bzw. nicht viel davon ) auf`s P-Konto kommen. Sonst wird es wegen dem Freibetrag eng.

Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann ist alles super. Dann kannst du dir auch 50.000 € überweisen lassen.

Du meinst, ob Du Geld, dass Du durch das Glücksspiel für Deine Gläubiger zur Schuldentilgung erwirtschaftet hast, behalten darfst?

verreisterNutzer  27.12.2019, 11:09

Wo steht dass man mittels Glücksspiel Geld für die Schuldentilgung erwirtschaftet? Ich jedenfalls habe es nicht geschrieben,

0