Pensionsaufenthalt kann nicht verkürzt werden?
Guten Tag, ich habe mir ein Zimmer einer Pension bei booking.com für 4 Nächte gemietet (11.11 bis 15.11). Jetzt will ich eine Nacht verkürzen, also nur bis zum 14.11 bleiben und für die eine Nacht halt mein Geld zurück. Der Gastgeber meint, dass er da nichts machen kann, weil ich das über booking gemacht habe. Der Kundenservice bei booking wollte bei ihm anrufen und hat mich in eine Warteschleife gepackt, aber bei dem Gastgeber hat das Telefon nicht geklingelt (ich stand neben ihm). Dann wollten sie ihm eine Email schicken, damit er meinen Aufenthalt verkürzen kann. Aber die ist auch nie bei ihm angekommen. Was kann ich da machen?
2 Antworten
Hallo,
verkürzen kannst du jederzeit, eine Erstattung wäre aber Kulanz... sowohl von booking.com als auch vom Gastgeber.
Der Gastgeber muss selbst auf seine Einnahme verzichten - obwohl fragwürdig sein dürfte, ob er diese Nacht neu vermietet bekommt. Booking.com muss auf seine Provision (die sie vom Gastgeber erhalten) verzichten.
Nur dann wird eine Kulanz an der Stelle zustande kommen. Da der Gastgeber schon an booking.com verweist, will er offenbar nicht erstatten, will aber auch nicht als der Böse dastehen... tut er aus meiner Sicht aber auch gar nicht - Du hast einen verbindlichen Vertrag geschlossen, an den sich nun alle halten wollen, außer du.
LG, Chris
Der Gastgeber hat mit dir keinen eigenen Vertrag der kürzer ist, oder einen anderen Zeitraum umfasst. Der Anbieter ist booking.com und wenn du da lediglich das Zimmer reserviert hast, so trifft das nur für die reservierte Zeit zu.
Es handelt sich hier um ein bereits reserviertes und bezahltes Zimmer, wenn es dir nicht möglich ist, die komplette Zeit zu nutzen, ist das nicht das Problem des Anbieters, sofern er dir nicht das Zimmer für die Nacht eben zuvor frei gibt.
Du kannst es in Zukunft gerne versuchen, aber selbst Anbieter wie airbnb geben in solchen Situationen, sofern es nicht andere Gründe wie Krankheit oder Todesfälle etc. Gibt, keine alternative Option.