Partyraum in der Scheune?

3 Antworten

Als Faustregel kann man sagen, dass ein zusätzlicher Wohnraum erst dann entstanden ist, wenn es ans Heizungssystem angeschlossen ist.

Ob und welche regionalen Voraussetzungen Du bei den Umbaumaßnahmen berücksichtigen musst, erfährst Du bei der zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung.

Ja. Das wird eine Nutzungsänderung. Genau derselbe Aufwand wie bei einem Neubau:

Es braucht hierfür die Grundrisse, Schnitt, Ansichten, Lageplan, Bauzahlenberechnung (m², m³) und die Bauantragsformulare + Architektenstempel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also in der heutigen Zeit: AUFJEDENFALL MELDUNG BEIM GESUNDHEITSAMT machen (nach lockdown)