Parkplatzreinigung von Kundenparkplätze?

2 Antworten

Die Antwort gibt dir dein Mietvertrag, in den die Haus- und Hofordnung integriert sein müsste. Steht dort geschrieben, dass die Mieter im Wechsel diesen Reinigungsdienst ausführen sollen, dann kannst du dem nicht entziehen.

Gibt es im M;ietvertrag diese Pflicht nicht, dann kannst du nicht dazu verpflichtet werden oder du stimmst in einer Zusatzvereibarung dem Hofreinigungsdienst zu.

Einseitige Vertragsänderungen sind unwirkksam.

Es ist möglich, dass die die Haus- und Hofordnung eine separates Dokument ist. Das erlangt aber nur dann Wirksamkeit, wenn du es durch deine Unterschrift anerkannt hast.

bwhoch2  12.06.2023, 12:42

... oder wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf die Gültigkeit der dazu gehörigen Haus- und Hofordnung hingewiesen wurde.

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Die Gemeinde spart sich also den Hausmeisterdienst, der normalerweise für die Reinigung der Kundenparkplätze zuständig ist. Vermutlich zahlt Ihr dann auch eine etwas geringere Miete, womit der zusätzliche Kehrdienst ausgeglichen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.