Parkplatzreinigung von Kundenparkplätze?
Hallo,
Ich wohne seid 4,5 Jahren in einer Mietwohnung in der Gemeindeverwaltung.
Jetzt sollen wir Hofordnung machen Schnittgerinnekehren Hofkehren und Unkraut entfernen. Wir selbst dürfen auf dem Parkplatz nicht parken und sollen auf dem Bahnhof parken. Eigentliche Frage dazu ist.
Die Gemeindeverwaltung hat einen Kundenparkplatz den wir auch reinigen müssen jetzt ist die frage muss ich das als Mieter machen es ist ja ein Kundenparkplatz für die Besucher der Gemeindeverwaltung.
Danke schon mal im voraus
2 Antworten
Die Antwort gibt dir dein Mietvertrag, in den die Haus- und Hofordnung integriert sein müsste. Steht dort geschrieben, dass die Mieter im Wechsel diesen Reinigungsdienst ausführen sollen, dann kannst du dem nicht entziehen.
Gibt es im M;ietvertrag diese Pflicht nicht, dann kannst du nicht dazu verpflichtet werden oder du stimmst in einer Zusatzvereibarung dem Hofreinigungsdienst zu.
Einseitige Vertragsänderungen sind unwirkksam.
Es ist möglich, dass die die Haus- und Hofordnung eine separates Dokument ist. Das erlangt aber nur dann Wirksamkeit, wenn du es durch deine Unterschrift anerkannt hast.
... oder wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf die Gültigkeit der dazu gehörigen Haus- und Hofordnung hingewiesen wurde.
Die Gemeinde spart sich also den Hausmeisterdienst, der normalerweise für die Reinigung der Kundenparkplätze zuständig ist. Vermutlich zahlt Ihr dann auch eine etwas geringere Miete, womit der zusätzliche Kehrdienst ausgeglichen ist.