Opa Mutterseite als wali?
Ich möchte mich jetzt bald islamisch verheiraten lassen, auch natürlich standesamtlich, jedoch möchte mein Vater nicht einwilligen ohne wirklichen Grund. Deshalb meine Frage: kann mein Opa mütterlicher Seite für mich als Vormund unterschreiben?
Lg und danke im Voraus für die Antworten:)
Wie alt bist du denn?
Werde jetzt bald 19.
3 Antworten
Die Mehrheit der Gelehrten, darunter Malik, al-Thawri, al-Layth und al-Schafi'i, ist der Ansicht, dass die Vormünder in der Ehe die männlichen Verwandten in direkter männlicher Linie sind (Asaba). Weder der Onkel mütterlicherseits noch die Halbgeschwister mütterlicherseits, die Kinder der Mutter oder sonstige entfernte Verwandte haben das Recht auf Vormundschaft.
Quelle
Ist der denn Moslem dein Opa?
Ein Wali muss ein Moslem sein.
- Was mich wundert ist dass man sich als im Westen erzogene Frau sich selbst einem Vormund aufhalsen möchte .
Soziale AngelegenheitenVormund (Wali) bei Heirat einer Frau (inkl. Konvertierte) wenn Vater/Bruder nicht betet/ Kafir ist?
Schaykh Sālih al-Fawzān Verlobung u. Eheschließung
Frage:
Es gibt eine Schwester aus Frankreich, die heiraten will. Allerdings hat ihr Vater keine Religion und ihr Bruder betet nur das Salaatul-Jumu’ah (Freitagsgebet).
Antwort:
Ist sie Muslima? Ist sie praktizierend? Wenn sie eine praktizierende Muslima ist, so ist ihr Wali (Vormund) der (muslimische) Herrscher. Er ist ihr Vormund, der sie verheiratet, oder ein Richter (Qaadi) in einem (muslimischen) Gericht. Und wenn sie in einem nicht-islamischen Land lebt, so ist es der Leiter eines islamischen Zentrums, der sie verheiratet, wenn sie diesen Mann (zu heiraten) begehrt.
Und Allah (ta’aalaa) ist der Allwissende. Möge das Lob und Heil Allahs auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Schaykh Fawzaan, hafidhahullah
Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes
Schaykh Ibn Baz sagte:
"Wenn die Frau sich in einem Land befindet, in dem es keinen Vormund (Wali) gibt – weder einen Bruder, noch einen Vater oder einen väterlichen Cousin – dann nimmt der muslimischer Herrscher die Stelle des Wali ein; ihr Wali ist der Herrscher, denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: "Der Herrscher ist der Wali dessen, der keinen Wali hat." Daher tritt der Herrscher an die Stelle ihres Wali und wird ihr Wali; er darf sie verheiraten oder jemand anderen beauftragen, sie zu verheiraten.
Wenn sie sich in einem Land befindet, in dem es keinen (muslimischen) Herrscher, Qadi oder Vormund (Wali) gibt, wie es bei muslimischen Minderheiten in nicht-muslimischen Ländern der Fall ist, dann kann der Leiter des Islamischen Zentrums sie verheiraten, sofern ein Islamisches Zentrum existiert. Denn seine Position ist in diesem Fall vergleichbar mit der eines Herrschers für sie. Der Leiter des Islamischen Zentrums kann sich ihren Fall ansehen und sie mit jemandem verheiraten, der geeignet ist, wenn sie keine eigenen Vormünder hat und es keinen Qadi (islamischen Richter) gibt. Wenn der Wali weit entfernt lebt, sollte mit ihm korrespondiert oder gesprochen werden, damit er jemanden als seinen Stellvertreter (Wakiel) ernennt."
Aus Fatwas Nuur Ala Al-Darb Nr. 465
Frage:
Ein junger Muslim möchte ein muslimisches Mädchen heiraten, aber ihr Vater, der ein gewohnheitsmäßiger Trinker und ein Abtrünniger ist, weigert sich immer. Ist es erlaubt, dass dieser Vater die Ehe seiner Tochter schließt?
Antwort:
Wenn sie eine Muslimin ist, dann gibt es keine Einwände dagegen, dass der junge muslimische Mann sie heiratet. Aber ihr Vater darf nicht ihr Vormund sein, wenn er kafir (ungläubig) ist; stattdessen darf ihr Bruder sie verheiraten, wenn sie einen guten Bruder hat, oder ihr Onkel väterlicherseits, oder ihr Cousin väterlicherseits, oder der Sohn ihres Bruders - wenn sie muslimische Verwandte väterlicherseits hat -, dann darf der nächste von ihnen sie verheiraten. Und wenn es außer dem ungläubigen Vater niemanden gibt, kann der Richter (o. Imam, Schaykh) sie verheiraten.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fatawa Islamiyah, Band 5, Das Buch der Ehe, Seite 246
Entnimm das der Fatwa oder frage deinen Vorsteher .
Er scheint wohl praktizierend sein zu müssen.
Wenn Du 18 bist darfst Du auch ohne die Einwilligung irgendwelcher Vormünder heiraten. Zumindest in Deutschland und wenn Deine Verlobte Dich auch heiraten möchte und ebenfalls volljährig ist(das hoffe ich doch).
Auch im Islam ist es üblich das man mit 18 selbst entscheiden darf wen man ehelicht. Zumindest als Mann(und wenn die Familie keine Einwände hat).
Mein Opa ist muslim. Würde das gehen?